Sonntag, 10. Juli 2016

Istanbul-Drahtzieher ist in Russland als Terrorist angeklagt, doch genießt Asylstatus in der EU — Puppenspieler — Sott.net


Der mutmaßliche Drahtzieher der Istanbul-Anschläge, der Tschetschene Ahmed Tschatajew, hat 13 Jahre lang durch die Welt reisen können, obwohl begründeter Terrorverdacht und mehrere Vergehen gegen ihn vorlagen. Dies äußerte eine Quelle aus Russlands Sicherheitsbehörden. Die Auslieferung für ein Gerichtsverfahren an Russland wurde mehrmals abgelehnt.

Eigentlich bewegte sich Ahmed Tschatajew 13 Jahre lang unbehindert durch Europa und die GUS-Staaten, auch mit Waffen und unter totaler Nachsicht der Regierungen einer ganzen Reihe von Ländern“, hieß es aus den russischen Sicherheitsbehörden. Auch vor Tschatajews illegalen und gefährlichen Aktivitäten hätten die Staaten bevorzugt, die Augen zu verschließen, „einfach um Russland zu ärgern“.

„Aber der Anschlag in Istanbul hat nun gezeigt, dass all diejenigen, die Tschatajew auf freiem Fuß ließen, diese ‚Menschenrechtler‘, die für seine Befreiung gekämpft haben, Helfershelfer des Terrorismus sind und Verantwortung für den massenhaften Tod von Menschen im Atatürk-Flughafen tragen“, betonte die Quelle.

Laut einem Bericht der Deutschen Welle wurde Tschatajew während des Zweiten Tschetschenienkrieges wegen Verdachts auf Teilnahme an illegalen bewaffneten Gruppierungen festgenommen. Damals bereits sei es ihm gelungen, einer Gefängnishaft zu entgehen.

2001 verließ er Tschetschenien und erhielt 2003 sogar Asylstatusin Österreich. Als Asylgrund behauptete Tschatajews damals, dass er angeblich in U-Haft gefoltert worden sei. Darum habe sein rechter Arm amputiert werden müssen. Anderen Informationen wiederum zufolge hatte Tschatajew seinen Arm bei Kämpfen gegen russische Militärs verloren.

Im Frühling 2008 wurde der Mann dann wegen unerlaubten Waffenbesitzes in Schweden verhaftet. Damals hatte man in seinem Auto Schusswaffen und Munition entdeckt. Über ein Jahr verbrachte Tschatajew anschließend in einem schwedischen Gefängnis.

Im gleichen Jahr hatte ein tschetschenisches Gericht Tschatajew des Terrorismus und der Beteiligung an bewaffneten Gruppierungen beschuldigt und ihn in Abwesenheit zur Verhaftung ausgeschrieben. Die Daten Tschatajews erschienen auch in der Interpol-Datenbank. Laut anderen Quellen hatte er schon seit 2003 auf den Fahndungslisten gestanden, und zwar wegen Verdachts auf Unterstützung der Kämpfer im Nordkaukasus.

Im Januar 2010 wurde Tschatajew in der Ukraine verhaftet. Dabei hatte das ukrainische Innenministerium mitgeteilt, dass in seinem Handy eine Anleitung für Explosionsarbeiten entdeckt wurde. Nach Russland wurde Tschatajew jedoch nicht ausgeliefert, unter anderem wegen Druck seitens Amnesty International und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Aufgrund seines Asylstatus konnte er auf den Schutz durch internationale Abkommen zählen. Im Mai 2011 wurde Tschatajew an der Grenze Bulgariens und der Türkei festgenommen, aber sein Asylstatus in Österreich schützte ihn erneut vor der Auslieferung an die russischen Justiz.

Im September 2012 hatten dann georgische Ordnungshüter Tschatajew bei einem Spezialeinsatz an der georgisch-russischen Grenze verhaftet. Damals wurden bei ihm zwei Granaten entdeckt. Er wurde erneut des illegalen Waffenbesitzes beschuldigt. Die erneute Anfrage auf Auslieferung aus Moskau wurde wieder abgelehnt. Und schon im Dezember desselben Jahres durfte Tschatajew auf Kaution von rund 3.000 Dollar auf freien Fuß.Später hielt sich Tschatajew in der Türkei auf, wo er nach Informationen russischer Sicherheitsdienste eine Einheit der Terrormiliz Daesh (auch IS, Islamischer Staat) anführte.

Im Oktober 2015 wurde Tschatajew dann von der UN als Terrorist anerkannt und auf eine Sanktionsliste derjenigen Personen gesetzt, die in Verbindung zu terroristischen Organisationen stehen. An Russland ausgeliefert wurde er dennoch nicht. Wo er sich gegenwärtig aufhält, ist bislang nicht bekannt.

Am 28. Juni hatten sich drei Explosionen am internationalen Terminal des Istanbuler Flughafens ereignet. Laut jüngsten Angaben des türkischen Premierministers Binali Yıldırım schossen drei Angreifer um sich und verübten Selbstmordattentate. Nach Angaben von Al-Monitor stammten mindestens zwei der Attentäter aus Zentralasien, wahrscheinlich aus Usbekistan und Kirgistan, und sind mit halbautonomen Zellen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS, Daesh) verbunden, die sich nicht völlig dem einheitlichen IS-Kommando unterordnen.

Die türkischen Behörden bestätigten am Donnerstag, dass der Anschlag am Istanbuler Flughafen von Terroristen aus Usbekistan, Russland und Kirgistan verübt wurde.

Verschiedenen Quellenangaben zufolge sind mindestens 41 Menschen ums Leben gekommen, darunter 13 Ausländer; 37 Opfer sind bereits identifiziert worden. 239 Personen wurden verletzt, 109 sind schon aus den Krankenhäusern entlassen worden,

 

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