Laut Zeitungsberichten hat sich die Bundesregierung nun bezüglich der normativen Umstrukturierung der Bundeswehr geeinigt: Eine Verfassungsänderung soll es erstmal nicht geben, trotzdem soll die Bundeswehr Einsätze im Innern trainieren. Um dies zu legalisieren wird der „Katastrophenschutz“-Artikel im Grundgesetz weit gedehnt.
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