Dienstag, 7. Juni 2016

Oberlandesgericht Bamberg: Kinderehe nach islamischem Recht ist auch in Deutschland gültig ZUERST!

Deutsche Gerichte geben ohne zu zögern jegliche moralische Werte auf sich in Deutschland etabliert haben und hinter denen die Bevölkerung steht. Selbst der Schutz von Kindern wird religiöses hinten Angestellt. Die gezielte Bevorzugung der zuvor ins Land gelockten Ansiedler ist gezielte Manipulation der teile und herrsche Taktik.

Diese Taktik hat sich seit 2000 Jahren hundertfach bewährt und wer sich in sozialen Netzwerken umsieht merkt schnell dass die meisten Menschen ihre Wut nicht gegen die Entscheider richten sondern gegen die die diesen Entscheidungen ausgeliefert sind und überhaupt kein Mitbestimmungsrecht haben. Weder ob sie das Land betreten noch was ihnen an Geld und Recht zusteht.

Mir fällt gerade nicht ein von wem das Zitat ist aber es passt wohl ganz gut. „Halt du sie dumm halt ich sie arm.“

Lasst euch nicht aufhetzen. Kinder in Zwangsehen werden seelisch und meist auch körperlich missbraucht. Deutsche Richter die das legalisieren sind die wahren Verbrecher.

#m8y1
7. Juni 2016
Oberlandesgericht Bamberg: Kinderehe nach islamischem Recht ist auch in Deutschland gültig
KULTUR & GESELLSCHAFT
 

Bamberg. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem Urteil die Gültigkeit einer nach islamischen Recht geschlossen Ehe mit einer minderjährigen Braut anerkannt. Das Urteil beschäftigt mittlerweile auch die Politik.

In dem konkreten Fall aus Aschaffenburg ging es um eine 15jährige Asylbewerberin aus Syrien, die im Alter von 14 Jahren mit ihrem sechs Jahre älteren Cousin verheiratet wurde. Das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg hatte die Ehe nicht anerkannt und das Mädchen in seine Obhut genommen. Der Mann hatte anschließend vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen diese Maßnahme geklagt. Nach dem Urteil kann die Stadt Aschaffenburg noch bis zum 23. Juni Beschwerde gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hofft auf ein klärendes Urteil des Bundesgerichtshofes, welches das Wohl der minderjährigen Bräute schützt. „Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person – also der Frage, ab welchem Alter die Ehe geschlossen werden kann – soll künftig stets deutsches Recht gelten“, sagte der Minister dem Nachrichtenportalinfranken.de. In Deutschland dürfen nur in Ausnahmefällen Personen schon mit 16 Jahren heiraten. Im Regelfall müssen beide Ehepartner volljährig sein. (ag)

 

Bildquelle: Flickr/http://ift.tt/1rbJLkL

 

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