Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich, und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen -Zitat Josef Pulitzer-
Dienstag, 28. Juni 2016
Deutschland MUSS Atombombe auf Russland werfen wenn NATO es fordert
Deutschland MUSS Atombombe auf Russland werfen wenn NATO es fordert „Besetztes“ Deutschland – warum Deutschlands Souveränität eingeschränkt ist. In Deutschland herrscht eine heftige Kontroverse darüber, ob Deutschland ein souveräner Staat ist und inwiefern seine Außenpolitik auch heute noch von den USA diktiert ist. Wegen der bis heute andauernden ausländischen Militärpräsenz heißt es oft, Deutschland sei faktisch „noch immer besetzt“. Zur Erinnerung: Nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1945 war Deutschland von Millionen Soldaten der Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion besetzt. In einem „Besatzungsstatut“ vom 10. April 1949 wurden die rechtlichen Schranken festgelegt, die der staatlichen Souveränität der am 23. Mai 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland gesetzt waren. Die Pariser Verträge von 1954, die 1955 in Kraft traten, beendeten das Besatzungsstatut und verliehen der Bundesrepublik die sogenannte „innere Souveränität“, die durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt war. Neben dem Recht auf die Stationierung von Streitkräften existierten aber noch weitere Vorbehalte. Der am 15. März 1991 in Kraft getretene Zwei-plus-Vier-Vertrag machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei. Der als Souveränitätsvertrag bezeichnete Vertrag regelt die außenpolitischen Aspekte wie auch die sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Vereinigung. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sollte die vollständige Souveränität Deutschlands regeln, da ein gesonderter Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde. Der Vertrag wurde zwar hinsichtlich seiner Wirkung als Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges behandelt, jedoch ausdrücklich nicht als Friedensvertrag bezeichnet. Obwohl der Zwei-plus-Vier-Vertrag die volle innere und äußere Souveränität des vereinigten Deutschlands herstellen sollte, blieb die ausländische Militärpräsenz bis auf den heutigen Tag bestehen.
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