Dienstag, 3. Januar 2017

Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt

Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt kla.tv/8054 Anerkannter Verfassungsrichter Di Fabio: Merkel begeht eindeutig Verfassungsbruch Stefan Schubert Das politische Berlin bebt. Das Rechtsgutachten von Verfassungsrichter Udo Di Fabio ordnet Merkels Politik der offenen Grenzen als einmaligen historischen Rechtsbruch ein. Die handstreichartige Aussetzung des Dublin-Verfahrens für illegale Einwanderer habe eine Kettenreaktion von Gesetzesbrüchen nach sich gezogen, sodass Merkels Bundesregierung eine Politik des fortlaufenden Rechtsbruchs betreibe. Die alternativen Medien wurden bislang für solche Aussagen aufs schärfste angegriffen und auf unterschiedlichsten Ebenen unter Druck gesetzt. Dabei habe ich, und viele weitere Autoren auf Kopp Online, schlicht die Einhaltung des Grundgesetzes und die Beachtung von Staatsverträgen wie Dublin und Schengen eingefordert. Das aktuelle Rechtsgutachten ist aus mehreren Gründen eine juristische Atombombe, die das Lügengebäude der Politik und der Medien der letzten Monate zum Einsturz bringt. Die von Bild, Spiegel, ZDF und Co. proklamierte alternativlose Willkommenskultur ist jetzt als gigantisches Ablenkungsmanöver eines grundgesetzwidrigen »Jahrhundertfehlers« enttarnt. Vor allem da es sich bei Udo Di Fabio um einen bundesweit wie international respektierten Juristen handelt und da er selbst aus einer Gastarbeiterfamilie stammt, gilt er in der Einwanderungsfrage als liberal und unbefangen. Zudem wird dem Staatsrechtler und Angela Merkel eine gewisse Nähe nachgesagt, auf jeden Fall bis zum heutigen Tag. Auch dass das Rechtsgutachten vom Freistaat Bayern in Auftrag gegeben wurde, erhöht die Brisanz um ein Vielfaches. Denn die Regierungspartei CSU weist der Kanzlerin nach, dass ihre Politik, ihr Verhalten, ihre Äußerungen, nicht vom Grundgesetz gedeckt waren und sind. »Die Bundesregierung bricht (...) eindeutig Verfassungsrecht« Di Fabio wählt in seinem Gutachten solch deutliche Worte, dass man dem sympathischen Glatzkopf am liebsten um den Hals fallen würde. So stellt er klipp und klar fest, dass die Bundesregierung mit ihrer andauernden Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht bricht. Wörtlich heißt es: »Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (...) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.« Auch stellt der Verfassungsrichter fest, dass das Grundgesetz »die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen« voraussetze. Bei diesen Sätzen denkt man sofort an die ausufernde Flüchtlingskriminalität und die islamistischen Terroristen, die zur Anschlagsbegehung und Tatvorbereitung beliebig im Flüchtlingsstrom nach Deutschland ein- und ausreisen. Trotz der Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft besteht Merkel stur auf ihrer radikalen Grenzöffnung. Auch nach den arabischen Sex-Mobs in fast einem Dutzend deutscher Städte ist Merkel unfähig, ihre »epochale Fehlentscheidung« einzugestehen. Weiterlesen... http://ift.tt/1mVsQ46

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