Es ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit bis auch Führungskräfte mit der Polizei, die schon länger die Schnauze voll hat, sich auch offen gegen die politische Führung in Berlin aussprechen.
Auch innerhalb der deutschen Generalität regt sich nun offen Widerstand gegen Merkel und ihre verbrecherische Regierung. Der Oberbefehlshaber des Einsatzführungskommandos der deutschen Bundeswehr, Generalleutnant Hans-Werner Fritz, verweigert einen Befehl des Verteidigungsministeriums. Unter dem Vorwand illegale Zuwanderer mit Hilfe der Bundeswehr abzuschieben, versuchen Merkel und von der Leyen deutsche Truppen innerhalb der Bundesrepublik zum Einsatz zu bringen.
In der Folge könnte die Schundregierung die Truppe dazu missbrauchen, um Aufstände, sowohl von Migranten als auch von Deutschen, durch Waffengewalt niederschlagen zu lassen. Generalleutnant Hans-Werner Fritz scheint diesen Braten gerochen zu haben und verweigert den Bürgerkriegsbefehl. In einem Interview mit der Mittelbayrischen Zeitung erteilte er Merkel und Konsorten nicht nur eine Abfuhr, sondern schickt auch eine unmissverständliche Warnung ins politisch Berlin. Und die hat es sich. Konkret sagte Fritz:
„In der Vergangenheit haben wir die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr immer strikt getrennt. Und ich bin sehr dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt.“
Dass die Bundeswehr wegen der Flüchtlingskrise künftig verstärkt im Inland eingesetzt werden könne, schloss er aus:
„Unser Auftrag ist klar definiert und durch das Grundgesetz begrenzt.“
Das Interview beendete der mit dem Satz:
“Afghanistans Jugend soll zu Hause bleiben”.
Ein Affront und offene Drohung an die Adresse von Kanzlerin Merkel. Denn mit diesem Satz stellt Generalleutnant Hans-Werner Fritz klar, dass er nicht länger bereit ist deutsche Soldaten, weit weg von der Heimat, am Hindukusch zu verheizen, während zur gleichen Zeit Tausende feige Afghanen, Frauen und Kinder zurück lassen, um als „syrische Flüchtlinge“ getarnt illegal nach Deutschland einzureisen und sich hierzulande ihre Wehrdienstverweigerung auch noch alimentieren zu lassen.
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