Freitag, 17. Juni 2016

Offener Brief- Deutsche-Seite.com

An alle Politiker,
Abgeordnete und Amtsträger der Bundesregierung.
An alle Deutsche Demokraten.
An das Deutsche Volk!

Unsere Nation ist in Gefahr! Deutschland liegt im sterben!

„Deutschland heute: ein Netzwerk hochrangiger Politiker, führender Konzernchefs und toleranter Justizbehörden, die systematisch und mit kriminellen Methoden den Rechtsstaat aushöhlen, die Gemeinsinn durch Egoismus und Gesetze durch die Macht des Kapitals ersetzen.“ (2)

Politiker der Bundesrepublik Deutschland dienen nicht dem Wohle Deutschlands! Die einstige Wirtschaftskraft Deutschland, das Musterbeispiel an sozialer Gesetzgebung,  wurde in den wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Verfall geführt.
Das Vertrauen der Bürger in die politische und wirtschaftliche Führungselite ist vollkommen abhanden gekommen und nicht wieder herstellbar.
Wahlen unter den bestehenden Parteien führen zu keinerlei Verbesserung, weil fast alle Parteien das Wohl Deutschlands längst aus den Augen verloren haben!
Diese Tatsachen, sowie deren Ursachen zu erkennen und dennoch weiter zu schweigen, hieße Unrecht und Willkür zu billigen! Dies ist mit meinem Gewissen unvereinbar!

Die politische „Elite“ dieses Landes hat sich zu einer Klasse entwickelt, die in feudaler Art und Weise, in mafiösen Strukturen über das Deutsche Volk herrscht. Diese Parteien-Oligarchie hat längst die Gewaltenteilung aufgehoben und durch Ämtervergabe und Parteienbindung verderbliche Macht über Behörden, Polizei und Rechtssprechung erlangt. Ihr Einfluss auf die Medienlandschaft hat Presse- und Meinungsfreiheit untergraben. Durch die kontrollierten Medien manipulieren sie die Meinungsbildung des Volkes. Schamlos wird das Volk gespalten und gegeneinander aufgehetzt.
Deutsche Politiker missachten das Grundgesetz und die Menschenrechte, sie brechen Gesetze in ihrem Interesse. Sie bereichern sich auf Volkes Kosten und zu seinem Schaden.
Sie selbst beschließen Gesetze und Regelungen, die ihnen Immunität gegen Aufklärung und Bestrafung garantieren sollen (1)(2).

Deutsche Politiker hetzen und diskriminieren Deutsche Menschen, die sich auf Deutschem Boden, in ihrer eigenen Heimat, zur Deutschen Nation und zu ihrem Vaterland bekennen.
Mit verschärften Gesetzen und demagogischen Hetzreden machen sie Jagd auf politisch Andersdenkende. Sie stellen jede systemkritische, Volks- und National bezogene Meinung in eine rechte Gesinnungs-Ecke und beziehen sogar gewaltbereite, kriminelle Täter und Mitläufer in ihre Argumentationsarme Medien-Inquisition gegen Meinungsfreiheit ein.
Sie verbieten dem Deutschen Volk ungestraft seine Meinung zu äußern, indem sie Grundgesetz- und völkerrechtswidrige Gesetze erlassen, die das Volk in Fesseln legen, die die Meinungsfreiheit untergraben und die Angst verbreiten. Gesetze, die natürliche und menschliche Reaktionen auf ungewollte politische, wirtschaftliche, ethnische und kulturelle Veränderungen unter Strafe stellen.

Mit falsch behaupteter Souveränität halten Politiker der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Volk bewusst in Unkenntnis über die weiterhin gültigen, unser Land in Fesseln legenden Vorbehaltsrechte der alliierten Siegermächte (3). Sie schaffen in deren und anderer Interesse vollendete Tatsachen, die das Deutsche Volk, jeglicher Mitbestimmung beraubt, hinzunehmen hat.
Selbst Berlin, die von den Regierungen behauptete Hauptstadt der BRD, dient nur als Kulisse, da Berlin nach alliierten Vorbehaltsrechten noch immer nicht zur BRD gehört und nicht von ihr regiert werden darf.(3)

Der Geltungsbereich des Grundgesetz wurde 1990 aufgehoben (4).  Das seitdem fragwürdige Grundgesetz-Fragment ändern Deutsche Politiker nach Gutdünken und wie es in Ihren parteipolitischen Kram passt . Sie wagen es sogar, das Grundgesetz als bewährt und als eine Verfassung zu bezeichnen.
Ein Grundgesetz, das von den Siegermächten vorgegeben und nur für eine Übergangszeit gedacht war, dass jeglicher plebiszitären Elemente ledig ist, dem jede Mitwirkung des Volkes versagt blieb, ist keine Verfassung und wird niemals eine vom Volk beschlossene Verfassung ersetzen.

Die Präambel belügt das Volk und die Welt!

Dieses Grundgesetz hat sich das Deutsche Volk niemals gegeben, es wurde niemals befragt!
Das Grundgesetz für die BRD sollte und soll noch heute, nach eigenem Artikel 146 seine Gültigkeit verlieren, wenn das vereinte Deutsche Volk in Freiheit und freier Selbstbestimmung eine eigene Verfassung wählt.
Einen Verfassungsentwurf haben die Politiker der BRD dem Deutschen Volk nicht vorgelegt. Sie werden das auch in der zur Zeit bestehenden Parteien-Konstellation nicht tun. Sie sind an keiner freien, vom Volk bestimmten, Deutschen Verfassung interessiert, weil Ihnen das Grundgesetz interpretatorische Narrenfreiheit, und eine erhoffte Europäische Verfassung Posten, Einkommen und Macht erhält, aber die Verantwortung für Deutschland abnimmt.

Auf Kosten des Deutschen Volkes, zu seiner Entmündigung und zu seinem Schaden haben fast alle Parteien im Bundestag- und Rat, Grundgesetzwidrig (Art. 20, 21) europäische Verfassungsentwürfe bestätigt, die die freiheitlich-demokratischen Rechte des Deutschen Volkes in fremde Hände legen und sie ihm auf Dauer entziehen sollen.
Ja selbst, nach deren scheitern, wird weiterhin an der nationalen Auflösung Deutschlands und seiner Assimilierung in einem Europa gebastelt, das nur in ihren Köpfen existiert.
Politiker Deutscher Parteien arbeiten unermüdlich daran, die freiheitliche, demokratische Grundordnung zu beseitigen und alle über nationale Gesetze stehende Entscheidungsmacht in fremde Hände zu legen, ohne das Deutsche Volk zu befragen.

Das ist ein Anschlag auf den Souverän!
Diese Politiker sind ihrer Ämter zu entheben, ihre Parteien müssen verboten werden!  (Art. 21 GG)

Eine Globalisierung, die alle Nationen dem Kapital zum Fraß vorwirft, wird im Bundestag schöngeredet. Von unseren Vorfahren unter Entbehrungen und Leid, hart  erarbeitetes  Volksvermögen wurde von Bundesregierungen dem Volk entrissen und als Tafelsilber verscherbelt.
Staatstragende Unternehmen wurden und werden privatisiert, sodass eine sichere Versorgung in Krisenzeiten nicht mehr gewährleistet ist.
Arbeitsplätze werden systematisch vernichtet, Kleinbetriebe müssen aufgeben, der Mittelstand bricht zusammen. Große deutsche Firmen werden vom Kapital unter Druck gesetzt und verlagern ins Ausland. Manager erhalten dafür horrende Summen als Belohnung!
Deutsche verlassen ihre Heimat, weil sie keine Zukunft, keine Perspektive mehr sehen. Sie ziehen lieber in die ungewisse Fremde, statt sich einer organisierten Unfähigkeit und Unverantwortlichkeit von BRD- Politikern zu ergeben. Sie vertrauen fremden Staaten mehr als ihrer eigenen Regierung. Das ist eine Schande!

Politiker der Bundesrepublik Deutschland sind unfähig, bestehende Probleme zu bewältigen.
Sie sind das eigentliche Problem!

Und dennoch wagen sie es, unser Volk weiterhin mit immer neuen Steuern, Abgaben, Einschränkungen und Verordnungen zu knechten, zu bevormunden und Ihren egoistischen parteipolitischen Interessen zu unterwerfen. Sie planen und schaffen ständig, mit immer neuen Begründungen,  neue Gesetze und verschärfen vorhandene, um sich vor dem Volk zu schützen.
Die von den USA inszenierte und menschenverachtende 11.September Lüge ist schon seit Jahren aufgedeckt und  als  Schwindel entlarvt. Dennoch werden auf dessen Grundlage Anti-Terror-Gesetze geschaffen, die den Islam diskriminieren, Menschenrechte einschränken und uns Bürger entmündigen, zu Sklaven der Politik machen sollen. Unter dem Vorwand der Sicherheit wird eine totalitäre Diktatur geschaffen!

Politiker der Bundesrepublik Deutschland haben sich schwerster Verfehlungen gegen ihren Amtseid schuldig gemacht. Sie haben u.a. im Bundestag- und Rat, völkerrechtswidrige Angriffskriege, auch entgegen dem GG beschlossen. Sie lassen Deutsche Soldaten an amerikanischen Eroberungsfeldzügen teilnehmen und wollen Deutsche Soldaten für imperiale Ziele in aller Welt verbluten lassen. Sie schüren durch  Hetzreden und Fehlinformationen, mithilfe der durch sie kontrollierten Medien, gegen andere Staaten, wie Russland und dem Iran, zu Gewalt und Völkerhass.
Deutschland hatte traditionell immer gute Beziehungen zu islamischen Ländern. Daran sollte sich auch nichts ändern! Das Deutsche Volk hat keinerlei Grund und Interesse, sich ungefragt in die Angelegenheiten anderer Länder einzumischen.
Politiker der Bundesrepublik Deutschland fordern von Staaten, die uns nichts angehen, Demokratie! Dabei werden hier im eigenen Land Menschenrechte mit Füßen getreten! (Siehe auch EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY).
Dieses Urteil beweist, die BRD ist kein rechtswirksamer Rechtsstaat!
In der BRD ist ein Stillstand der Rechtspflege eingetreten, auch, weil mit Inkrafttreten der ersten und zweiten „Bereinigungsgesetze“ (2006, 2007) der Rechtsstaatlich garantierte effektive Rechtsschutz für jeden Einzelnen ausgesetzt wurde (6).

Ohne Notwendigkeit und Volksbeteiligung wurde eine der stabilsten Währungen der Welt, die durch deutschen Fleiß, Erfindergeist und Arbeitskraft gedeckte Deutsche Mark gegen einen wertlosen Euro getauscht. Einem Euro, der uns die Währungshoheit entzieht und der noch im Verfall schön geredet und begründet wird.
Deutsche Politiker haben ohne Volksbefragung eine doppelte Staatsbürgerschaft beschlossen, die unser Wahlrecht unterwandert und manipuliert, die Entscheidungen gegen deutsche Interessen und Bedürfnisse denkbar werden lässt.
Sie haben ohne Volksbefragung, entgegen allen Warnungen und rechtsstaatlichen Bedenken, einen Europäischen Haftbefehl einstimmig ratifiziert. Einen Haftbefehl, der auch Grundgesetzwidrig, enorme Einschnitte in jedes Recht des Einzelnen vornehmen und von der EU jederzeit erweitert und geändert werden kann.
Sie haben die demokratie- und grundgesetzwidrige Abschaffung der Gewaltenteilung beschlossen, indem Sie eine sogenannteFöderalismusreform in Gang gebracht haben, die Deutschen Regierungen politische Narrenfreiheit (Ermächtigungsgesetz!) garantieren soll. Und vieles Andere mehr!

Bundesregierungen haben unser Land auf Generationen hinweg hoffnungslos verschuldet. Dennoch werden ständig neue Milliarden Kredite aufgenommen, deren Unsummen ohne Rechenschaft in dunklen Kanälen versickern und die nicht dem Deutschen Volk zum Nutzen dienen.
Während unschuldig in Not geratene Menschen in den Ruin getrieben werden, ihr Eigentum zwangsversteigert wird, versteigt sich eine Deutsche Bundesregierung sogar darin, Milliardenschwere Bürgschaften an in- und ausländische Banken zu verteilen. Noch im Nachhinein werden diesen Veruntreuern von Sparvermögen unsere Steuergelder nachgeworfen! Die Regierung wagt es  Garantieerklärungen abzugeben, die durch Nichts, aber auch durch garnichts mehr gedeckt sind!
Die nicht gedeckt sein können, weil Politiker der Bundesregierungen, über Jahrzehnte, das Geld der Steuerzahler, das hart erarbeitete Geld des Volkes, zum Fenster raus, in den Rachen ihrer Klientel und den allgegenwärtigen globalstrategischen Finanz- und Wirtschaftskapitalisten zum Fraß vorwarfen. Wenn sie es nicht in ihre eigenen Taschen stopften.
Mit dem lächerlichen Rest werden 82 Millionen Deutsche jämmerlich versorgt und um ihren Lohn und ihre Zukunft betrogen!
Mit Geist- und Substanzlosen „Reformen“ jeder Richtung, werden immer mehr Leistungen gestrichen, Beiträge und Zuzahlungen erhöht, das Gesundheitssystem ruiniert, Menschen in eine diskriminierende und menschenunwürdige „Hartz4“-Regelung gepresst, und dergleichen mehr.
Während dem Deutschen Bürger das letzte Geld aus den Taschen gezerrt wird, erhöhen sich Deutsche Politiker ihre Diäten, halten sich, nebst ihrer Klientel schadlos!

Die gesamte Deutsche Geschichte wird von Politikern der BRD auf zwölf Jahre Gewaltherrschaft reduziert und damit ihre national-distanzierte und Volk-ferne Politik begründet.
Sie wollen unsere Nachkriegsgenerationen, Eltern, Kinder und Enkel, möglichst für alle Zukunft in eine Kollektivhaftung für vergangene, von uns nicht begangene Verbrechen nehmen. Dabei vergessen sie, dass die heute lebenden Deutschen  weder an damaligen  Kriegsverbrechen beteiligt waren, noch dessen angeklagt oder schuldig gesprochen wurden. Kriegsverbrecher wurden von den Siegermächten bestraft und teilweise hingerichtet.
Damit ist Schuld gesühnt!
Selbst die damaligen Deutschen waren größtenteils ebenso Opfer größenwahnsinniger Politiker, wie wir Deutsche heute Opfer und Spielball ihrer machtorientierten Parteieninteressen sein sollen.
Deutsche Politiker, die sich direkt oder indirekt begangener Kriegsverbrechen schuldig fühlen, die für Angriffskriege gestimmt, solche unterstützt oder gar selbst begangen haben sollten, sollen selbst dafür gerade stehen und nicht das ganze Volk mit in ihre Verbrechen einbeziehen.
Wer Angriffskriegen zustimmt, sich an Kriegen bereichert oder Vorteilnehmer ist, gehört angeklagt, verurteilt, enteignet! Er hat im Deutschen Reichstag nichts verloren!

Politiker der Bundesrepublik Deutschland stellen die revisionistische Aufarbeitung der deutschen Geschichte unter Strafe, obwohl selbst ausländische Historiker das strafrechtlich sanktionierte, dogmatische Geschichtsbild Deutschlands längst korrigiert haben.
Historiker und freie Geschichtsforscher werden strafrechtlich verfolgt und eingekerkert, wenn sie von der oktroyierten, umerzieherischen Geschichtsschreibung der Siegermächte abweichen.
Jeder Deutsche, der darüber zu laut nachdenkt, oder gar eine eigene historische Ansicht vertritt, wird als „Rechts“ diskriminiert und einer hörigen Schar gedankenloser und vorsätzlicher Mittäter, sowie einer vorbehaltsrechtlich gebundenen Justiz zum Fraß vorgeworfen.

Das Deutsche Volk ist vor aller Welt, für alle Zukunft, schrecklichster Verbrechen beschuldigt!

Das Deutsche Volk hat ein Recht nachzuforschen, nachzufragen! Es hat die Pflicht dazu, sich, seinen Vorfahren und seinen Nachkommen gegenüber!
Das Deutsche Volk hat ein Menschenrecht auf eine objektive Verteidigung! Es hat ein Menschenrecht auf ein objektives Gericht!
Es ist an der Zeit, dass nach Jahrzehnten endlich, alle nachgewiesenen, bewiesenen historischen Fakten, Erkenntnisse, Aussagen und die Rollen der verschiedenen Kriegsparteien der letzten beiden Weltkriege auf den historischen Untersuchungstisch der Weltgeschichte gelegt werden. Von wirklich unabhängigen Historikern aus allen Ländern der Welt!
Es muss Schluss sein, mit unbewiesenen Behauptungen und Schuldzuweisungen an das Deutsche Volk!
Es muss Schluss sein, mit Einmischung, Bevormundung, Verboten und Tabus!
Das Deutsche Volk hat ein Recht auf eine objektive, wahrheitsgemäße Geschichtsschreibung, ein Recht auf freie Selbstbestimmung, auf seine Würde als Menschen, als Deutsche, als Europäer!
Es ist die Pflicht einer Deutschen Politik, für Aufarbeitung, für Klarheit und Wahrheit in der Geschichtsschreibung, für Richtigstellung, Bestätigung und gegebenenfalls auch Korrektur unseliger Vergangenheit einzutreten.
Wie sollen Schuld und Sühne persönlich unbeteiligten Menschen, ja einem ganzen Volk verständlich gemacht werden, wenn seine eigenen Opfer, Leiden und Trauer unbenannt, verharmlost, relativiert oder verächtlich gemacht werden? Wenn Vergehen und Verbrechen am Deutschen Volk verschwiegen und tabuisiert werden?
Wie kann sich jemals eine Zukunft in Deutschland gestalten, wenn Deutsche Politik und Rechtsprechung grundsätzlich der Vergangenheit verhaftet bleiben?

Das Nachkriegs-Deutschland hat in den vergangenen nunmehr 64 Jahren bewiesen, daß es friedlich, weltoffen, solidarisch und fremdenfreundlich ist. Millionen ausländische Mitbürger, Asylbewerber und andere ausländische Hilfesuchende in Deutschland beweisen das!
Dennoch wird von Politikern der Bundesrepublik Deutschland in demagogischer Weise über ansteigende Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus gefaselt. Dies ist Verleumdung aller Deutschen und Hetze übelster Art!
Es ist das Recht eines jeden Volkes, auch des deutschen Volkes, auf eigene Sitten und Bräuche zu achten und zu bestehen.
Deutschland hat von jeher Hilfesuchenden aus aller Welt eine neue Heimat geboten. Doch wem seine Sitten und Gebräuche nicht behagen, der kann gern wieder gehen.
Niemand darf gezwungen werden, in Deutschland zu bleiben!
Sowie das Deutsche Volk sich nicht im eigenen Hause, in seiner Heimat, fremden Kulturen, Sitten und Bräuchen unterwerfen will und muss.

Politiker, die anderer Meinung sind, die Deutsche Menschen zu Sklaven fremder Völker machen wollen, haben im Deutschen Reichstag nichts zu suchen!
Sie leisten einen Treue-Eid um Deutschland zu dienen, dem deutschen Volk zum Wohle, seinen Nutzen mehrend, Schaden von ihm abwendend, in gewissenhafter Pflichterfüllung und gerecht gegen jedermann!
Und sie werden dafür sehr gut bezahlt!

Der Mehrheit der Deutschen ist im Jahre 2009 aber nicht mehr wohl!
Deutsche Politiker nutzen nicht dem Volk, sie nutzen es aus!
Deutsche Politiker schämen sich Deutsche zu sein! Sie wenden sich gegen Deutsche Interessen!
Deutsche Politiker vertreten alles und jeden, nur nicht das Deutsche Volk, das sie ernährt!
Deutsche Politiker dienen fremden Herren!

Was ist aus diesem einst so stolzen Land nur geworden?
Wie dumm darf oder muss ein Volk sein, um sich von solchen Leuten regieren zu lassen?

Die ungefragte Mehrheit der Deutschen hat von Ihnen und Ihresgleichen die Nase voll!
Sie nutzen dem Deutschen Volk nicht, also braucht das Deutsche Volk Sie nicht!
Sie haben die Macht zwar an sich gerissen, aber Sie sind nicht die Machthaber!

WIR SIND DAS VOLK!

Ich fordere Sie auf:
Gehen Sie in sich, werden Sie Ihrem Eid gerecht, geben Sie dem Deutschem Volk Rechenschaft.

Lösen Sie die bestehende Bundesregierung auf !
Treten Sie alle aus Ihren politischen Ämtern zurück !

Sie haben das Vertrauen des Volkes verloren!

Geben Sie dem Deutschen Volk die Chance eine Regierung in seinem Interesse zu bilden, die endlich bereit ist dem Volk eine Verfassungvorzulegen, die diesen Namen verdient. Die bereit ist, einen längst überfälligen Friedensvertrag mit den ehemaligen Kriegsgegnern abzuschließen und einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen (u.a. Feindstaatenklauseln, UNO-Charta Art. 53 und 107).
Geben Sie unserer Deutschen Heimat und unserem Deutschen Volk eine Chance gleichberechtigt, selbstbestimmt und selbstbewusst mit den Völkern der Welt in friedlicher Gemeinschaft zu leben.

Unbelastet von Vergangenheit und Geschichte, der Zukunft zugewandt!

Ich rufe alle ehrlichen Abgeordneten und Minister, alle volksverbundenen Politiker der Bundesregierung auf, sich zu besinnen, auf ihren Eid und ihr Gewissen zu hören und sich auf die Seite des Deutschen Volkes zu stellen.
Stellen Sie sich egoistischem Machtinteresse, Fraktionszwang und falscher Parteiendisziplin entgegen!
Stellen Sie sich dem Volk schädigenden, machtbesessenen, selbstherrlichen Parteibonzen entgegen!
Denen das Handwerk zu legen, heißt in Notwehr handeln!

Wenn das Interesse des Deutschen Volkes es erfordert, kann es nur eine Entscheidung geben, die für Deutschland!

Befragen Sie endlich das Deutsche Volk! Es wird Ihnen antworten!

Es gibt zahlreiche Publikationen zu den genannten Themen, die alle aufgeführten Vorwürfe bestätigen und noch erweitern. Es wäre an dieser Stelle müßig, konkreter auf die angesprochenen Themen einzugehen.

Sehen Sie, wo Deutschland, wo unser Volk heute steht,
wohin Deutsche Politiker es geführt haben.

Bis hierher und nicht weiter!

„Ich denke, es wird Zeit für einen Aufstand, damit zumindest die Ansätze einer demokratischen Rechtsordnung in Deutschland gewahrt bleiben…“ (2)

Ich fordere Sie im Interesse des geschundenen Deutschen Volkes auf, die Deutsche Demokratie wieder herzustellen, sie zu retten! Gestehen Sie Ihre Fehler ein und offenbaren Sie sich dem Deutschen Volk!
Es gibt nichts zu leugnen, zu beschönigen, zu verharmlosen oder zu interpretieren! Alle Ihre Worte und Taten sind durch die Medien in Wort und Bild aufgezeichnet und konserviert.

Ich appelliere an Ihr Gewissen, an Ihr Ehrgefühl. Tun Sie das einzig Richtige:

Sorgen Sie für Wahrheit und Klarheit!
Stellen Sie das Gemeinwohl für das Deutsche Volk vor Ihren Eigennutz!

Ich ende mit drei bekannten Zitaten und einem Auszug aus dem Grundgesetz für die BRD:

„Man braucht nicht immer denselben Standpunkt zu vertreten, denn niemand kann einen daran hindern, klüger zu werden.“
Konrad Adenauer

„Wenn die Deutschen zusammenhalten, so schlagen sie den Teufel aus der Hölle!“
Otto von Bismarck
und
„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“
Michael Gorbatschow

Art 20 GG
(1)Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3)
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4)Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Deutsche, wehrt Euch!
Unser Deutschland liegt im sterben! Es ist Gefahr im Verzuge!

Handeln Sie, richtig!

Hochachtungsvoll,

Peter M. Steinbrecher

Deutschland im März 2009

P.S
„Nicht Gesetze und Gerichte machen einen Rechtsstaat aus, sondern Gerechtigkeit!“

Quellenangaben:

(1)Das System – Machenschaften der Macht, Hans Herbert von Arnim
(2)Der Deutschland Clan – Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz, Jürgen Roth
(3)„Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht? Offene Fragen zum Staats- und völkerrechtlichen Status der BRD“, vom Abgeordneten des Europa- Parlaments Hans-Peter Thietz. (PDF-Datei)
(4)Geheimsache BRD – Beweise zur Nichtexistenz der BRD, Sven B. Büchter
(5)Die Jahrhundert-Lüge, Holger Fröhner (PDF-Datei)
(6)Nach J. Isensee, Das legalisierte Widerstandsrecht, Seite 1, gilt:
„Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…“ und
„Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.“
(7)und viele, viele andere …

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Sind deutsche Soldaten auf syrischem Boden aktiv? Videos erhärten brisante Vorwürfe gegen Bundesregierung

Das Assad-Regime hat Deutschland vorgeworfen, deutsche Soldaten operierten auf syrischem Boden
Auch aus Oppositionskreisen gibt es Berichte über eine deutsche Präsenz im Norden des Landes
Die Bundesregierung dementiert – doch Videomaterial heizt die Gerüchte an
Deutschland nimmt am Kampf gegen die Terror-Miliz Islamischer Staat teil. Das ist nicht neu. 254 (statt den vorgesehenen 1200) Soldaten sind für eine internationale Allianz bei der Operation Counter Daesh laut „Tagesspiegel“ im Einsatz. Die Bundeswehrsoldaten unterstützen die Militäraktion durch Aufklärungsflüge.

Doch jetzt wurde ein brisanter Vorwurf laut: Deutsche Spezialkräfte operierten auch direkt auf syrischem Boden. Das behauptete zuerst die staatliche syrische Nachrichtenagentur SANA. Am Mittwoch veröffentlichte die Agentur eine Meldung, in der es hieß: „Syrien verurteilt die Anwesenheit von französischen und deutschen Spezialkräften in Ain-Al-Arab und Manbidsch“.

Nicht nur Assad berichtet von deutscher Präsenz

Die Bundesregierung dementierte prompt. Die Behauptungen der syrischen Regierungen seien falsch, hieß es aus Berlin. Die Regierung verurteilte die vermeintliche deutsche Präsenz über die eigene Nachrichtenagentur als eine „ungerechtfertigte Aggression“ und einen „Verstoß gegen die Prinzipien der UN-Charter“.

Doch auch Berichte aus dem oppositionellen Lager – und aufgetauchtes Videomaterial – erhärten den brisanten Verdacht.

50 deutsche Soldaten vor Ort

In der Region Manbidsch stoßen die kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) derzeit gegen den IS vor. Noch wird die Kernstadt von der Terror-Miliz gehalten, die baldige Befreiung steht jedoch in Aussicht. Die Region Ain-Al-Arab liegt im kurdisch kontrollierten Gebiet im Norden Syriens, von den Kurden als Kobanê bezeichnet.

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Donnerstag, 16. Juni 2016

Dalai Lama - Deutschland kann nicht arabisch werden

Dalai Lama - Deutschland kann nicht arabisch werden Quelle: http://ift.tt/1O0Fbkr http://ift.tt/1r1JP6u 90% sind keine Syrer http://ift.tt/1Xrr9LE Ethnoforming Playlist FB "Flüchtlinge" in Idomeni... http://ift.tt/1UXbuxh ideos/573141259514852/ Versteckte Kamera zeigt Islamisierung von Paris! http://ift.tt/1WmRDhm Anti-weiße Rassistin fordert Multi-kulti Europa https://www.youtube.com/watch?v=F69-DMVIYLo UN Dokument beweist vorsätzliche Flutung der EU mit Migranten https://www.youtube.com/watch?v=IlW4EIFdkfs Die Ausrottung der deutschen http://ift.tt/1skIMQp Welcome to Sweden - Dem "Paradies für Gutmenschen" http://ift.tt/1Z8Qhby Unzensuriert-TV 6: Die Geschäfte der Asylindustrie http://ift.tt/1skJ4qw Sarkozy und der Hooton Plan http://ift.tt/1SRp5VU MultiKultiModus! Berlin bis Tel Aviv? http://ift.tt/1skJ7Cy Medinat Weimar, Für einen jüdischen Staat in Thüringen http://ift.tt/1qVnNlO Angelas Weg - Ob ihr wollt oder nicht! http://ift.tt/1PaR7zU Rassismus in Europa - Was ist Rassismus? http://ift.tt/1qVn8Ry Erzwungene Rassenvermischung https://www.youtube.com/watch?v=_Cv8ON0IcAY Der erzwungene Genozid der europäischen Völker - Die Besatzer sind da! http://ift.tt/1XFhj9R Europas Untergang - der europäische Frühling ist nicht mehr aufzuhalten! http://ift.tt/1qVmX8D Louis Farrakhan über das Aussterben der Weißen bis 2050! http://ift.tt/23Iz6QG EUROPÄER WERDEN WEGGEZÜCHTET! MEP Nick Griffin spricht im Europa-Parlament über den gezielt herbeigeführten Genozid an den Europäern: http://ift.tt/1SRp5VS Todespläne für das deutsche Volk - Hooton - Kaufmann - Morgenthau - Plan http://ift.tt/23Iz76Y Japaner über die Selbstvernichung der Deutschen http://ift.tt/1SRp6Jx Deutschlands Selbstmord - Kanadischer Journalist über Merkel http://ift.tt/23Iz770 NWO-Ethnoforming-False-Flag-Europa (Europäischer Frühling) http://ift.tt/1qVnQOu NWO Das System Ethnoforming der perfide EU Plan http://ift.tt/1skJ61C .1691294854439318/407095916166672/?type=1&theater Falsches Spiel im Terrorkrieg! #Lügen #Manipulation #Mord #USA http://ift.tt/1qVnrM1 Familie Rothschilds finanziert bezahlte ISIS-Söldner http://ift.tt/1skJugD http://ift.tt/1qVntDD Ein Conrebbi- Video https://www.youtube.com/watch?v=_4O8FySY2g0

Gewalteskalation im Ruhrgebiet - kriminelle Familienclans Bandenkriege Messerstechereien

Gewalteskalation im Ruhrgebiet - kriminelle Familienclans Bandenkriege Messerstechereien Laut Polizeibericht Duisburg von August 2015 kann die Sicherheit und öffentliche Ordnung zu künftig nicht mehr gewährleistet werden. Es kommt wie erwartet und lange vorausgesagt, zu immer mehr Gewalt und Straftaten, die zum größten Teil ohne Konsequenzen für die Täter bleiben. Doch die Bundesregierung sieht deshalb immernoch keinen Anlass Sicherheitskontrollen einzuführen oder auch nur zum Thema zu machen. Dabei haben Nachbarstaaten wie Ungarn längst vorgemacht dass diese ohne größere Probleme umzusetzen wären. Die einzige bisher genutzte Begründung dass es überhaupt nicht möglich sei ist somit klar als Lüge aufgedeckt. Es gab Meldungen dass die Bundesregierung sich sogar mehrfach weigerte Informationen aus Polen, über nach Deutschland eingereiste Terroristen, anzunehmen. Wir erleben grade die gezielte Zerstörung Deutschlands und die Abschaffung jeglicher nationaler Souveränität. Im August 2015 wurde auch der Bericht der Duisburger Polizei verfasst. In diesem lässt sich nachlesen dass Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Sicherheit in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden können. Wer das nicht glaubt kann hier selbst noch mal im Bericht des -Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt "Analyse des Polizeipräsidiums Duisburg nachlesen. http://ift.tt/1OBiSMX Diese Einschätzung entspricht auch der des amerikanischen CIA, der schon 2007 in der Washington Post bekanntgab dass bis 2020 kein europäisches Land mehr regierbar sein wird. Einen entsprechenden Bericht in Deutsch findet ihr hier. http://ift.tt/1PvdLhK Hier geht's zum Originalbericht in englischer Sprache - http://ift.tt/1XqVUQH Wer jetzt meint die Bundesregierung würde etwas unternehmen um diese Zustände zu verhindern und seine Bürger zu schützen liegt leider falsch. Diese bekennt sich weiterhin zur unkontrollierten Einreise ohne Obergrenze und Kontrollen während die einzige Maßnahme der EU die Schaffung einer Beobachtungsstelle für soziale Unruhen war. Es muss der Sachlage nach leider davon ausgegangen werden dass bürgerkriegsähnliche Zustände gewollt sind oder zumindest hingenommen werden. Die Beobachtungsstelle hat meines Wissens keine Autorität oder Befugnis irgendetwas gegen das Voranschreiten der Gewalt zu Unternehmen sie ist ausschließlich zur besseren Einschätzung der Lage eingerichtet worden. Nur von der Polizei gibt es etwas Positives zu berichten. Justizminister Heiko Maas Streich das Wort "Flüchtlinge" aus Polizeiberichten und will sie dort von nun an "Zuwanderer" nennen. Dieser Begriff ist sicherlich näher an der Realität doch wäre meiner Meinung nach der Begriff "Ansiedler", so wie sie auch in den UN Dokumenten zur Umvolkung genannt werden, treffender. Das folgende UN-Dokument empfiehlt den Austausch der europäischen Bevölkerung mit 674 Mio Migranten ! / 181 Mio für die BRD hier die pdf Datei in Deutsch http://ift.tt/1Tcmw5s Die Zukunft sieht also düster aus das letzte was uns bleibt ist also ole ole ole ... Brot und Spiele für die Deppen in Deutschland! Natürlich ist es möglich dass euch das alles völlig egal ist. Hauptsache ihr sagt am Ende nicht dass wir von nichts gewusst habt ;)

Mittwoch, 15. Juni 2016

Polizisten berichten: Asyl-Kriminalität wird systematisch vertuscht – JUNGE FREIHEIT

KÖLN. Nach den Massenbelästigungen in Köln brechen immer mehr Polizisten ihr Schweigen. Gewalt durch Asylbewerber soll demnach deutschlandweit systematisch verheimlicht worden sein. „Bei Straftaten von Tatverdächtigen, die eine ausländische Nationalität haben und in einer Erstaufnahmeeinrichtung gemeldet sind, legen wir den Fall auf dem Schreibtisch sofort zur Seite“, sagte ein hoher Polizeibeamter der Bild-Zeitung. „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solche Taten sollen beantwortet werden.“

Ein Sprecher des hessischen Innenministeriums bestätigte dem Blatt indirekt die Wahrheit der Aussagen: „Die Pressestellen-Leiter wurden darauf hingewiesen, daß das Thema ‚Flüchtlinge‘ von Rechtsextremisten instrumentalisiert werden könnte, um gezielt Stimmung gegen Schutzsuchende zu schüren.“

Zahl der betroffenen Städte wächst

Auch in Nordrhein-Westfalen sollen laut dem Bericht Straftaten von Asylanten in und um Flüchtlingsheimen nicht von der Polizei veröffentlicht worden sein. Lediglich rechtsextreme Anschläge sollten bekanntgemacht werden. In Sachsen meldete die Polizei von 19 schweren Straftaten (versuchter Totschlag oder Mord sowie sexueller mißbrauch) nur drei.

Unterdessen reißt die Zahl der nun bekanntwerdenden Übergriffe auf Frauen durch Asylbewerber in der Silvesternacht nicht ab. In Frankfurt am Main hatte die Polizei zehn Männer festgenommen, die für sexuelle Übergriffe und Diebstähle verantwortlich sein sollen. Es handelt sich dabei durchweg um Asylbewerber. Sechs davon waren 2015 nach Deutschland eingereist.

NRW streicht das Wort „Flüchtling“ aus Polizeiberichten

In Bielefeld waren die Zustände während der Silvesternacht offenbar noch schlimmer als bisher angenommen. Laut dem Westfalen-Blatt versuchten 500 Männer, eine Disko zu stürmen, um dort Frauen zu belästigen. Opfer und Zeugen hatten die Angreifer zuvor als arabischstämmig beschrieben.

Unterdessen wird bekannt, daß die Pressestellen der Polizei in Nordrhein-Westfalen auf Anweisung von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) das Wort „Flüchtling“ nicht mehr in Mitteilungen verwenden dürfen. Statt dessen solle von „Zuwanderern“ gesprochen werden. (ho)

über Polizisten berichten: Asyl-Kriminalität wird systematisch vertuscht – JUNGE FREIHEIT

 

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Dienstag, 14. Juni 2016

Kenia: Flüchtlingslager vor Umsiedlung nach EU

Laut Buschkowsky haben über den Winter eine Milliarde Afrikaner auf gepackten Koffern gesessen und auf Rückmeldung ihrer Vorhut gewartet. Wie haben sie mittlerweile bekommen und die meisten der dort hinten verbreiten Gerüchte wurden bestätigt. Da rollt was auf uns zu. Allein die Menschen die ihre Heimat schon verlassen haben und auf dem Weg zu uns sind würden bei einer grenzfließ und dafür sorgen dass Griechenland größtenteils islamisch wird

PEGIDA Bayern?

Die Regierung in Nairobi will nicht länger Gastgeber für Hunderttausende Bürgerkriegsflüchtlinge aus ihrer Nachbarschaft werden.   Das zerbrechliche Land kann die Bevölkerungsüberschüsse von zerbrochenen Nachbarstaaten wie Sudan, Eritrea und Somalia nicht integrieren und hat dies auch stets abgelehnt.  Stattdessen dient es dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) als Geschäftspartner, die dort in der Wüste Flüchtlingsstädte wie Dabaab (Bild, 190000 Einwohner) bauen.  Dieses Geschäftsmodell ist aber am Ende.  Die Zukunft der Überbevölkerungsflüchtlinge liegt in Europa.  Sei es über die Staatsschlepper oder über die von unseren Bunt-Politikern einhellig befürworteten legalen Zugangswege. Nach europäischer Rechtslogik handelt es sich hier um Personen, die einen Rechtsanspruch auf Umsiedlung nach Europa haben.  Ohne das von Europa getragene HumanitärUNrecht hätte es das UNHCR-Geschäftsmodell erst gar nicht gegeben.

Quelle: Kenias Geschäft mit Flüchtlingen

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Donnerstag, 9. Juni 2016

+++Merkel ist irre+++

+++Merkel ist irre+++ Der Herausgeber des Politblogs "Rationalgalerie", Uli Gellermann, warnt im Gespräch mit weltnetz.tv vor der Gefahr eines globalen atomaren Konflikts und einer beängstigenden Verantwortungslosigkeit der deutschen Regierung. „Wenn die Kanzlerin sich mit Irren einlässt, wie z.B in der Ukraine – also mit Leuten, die ihr eigenes Volk beschiessen und behaupten, das sei „Terroristenabwehr“; mit Leuten, die bereit sind, mit Faschisten zu paktieren; mit Leuten, die bereit sind, in ihrem Parlament die Grundlage für einen Atomkrieg zu schaffen, mit dem Gesetz 2953 jüngst im Juni noch, die sind ja nicht gescheit. Sie gefährden ja sogar sich selbst. Wer so wenig gescheit ist, wie eine alte Freundin von Frau Merkel, nämlich Frau Timoschenko, welche „die Russen“ (die Russen wohlgemerkt, die auf dem Territorium der Ukraine leben) vor ein paar Monaten noch mit einer Atombombe auslöschen wollte… Wer sich mit denen einlässt, der kann ja nicht gescheit sein. Und was ist einer, wenn er nicht gescheit ist? Er ist verrückt.“ Veröffentlicht am 05.08.2015 bei weltnetzTV - https://www.youtube.com/watch?v=NRHV1gCVul0 http://ogy.de/913s

impf-report – Zeitschrift für unabhängige Impfaufklärung – rund um das Thema Impfen

Warum eine Plausibilitätsprüfung notwendig ist

Impfungen sind nicht ohne Risiken und rechtlich gesehen Körperverletzungen, die der mündigen Einwilligung bedürfen. Um diese mündige Einwilligung geben zu können, sollten wir vor unserer Entscheidung zumindest eine Plausibilitätsprüfung vornehmen. Diese sollte sich als Erstes mit der Frage beschäftigen, ob es überzeugende Beweise für den Nutzen der Impfungen und für ihre Sicherheit gibt. Die entscheidende Frage ist also: Sind Geimpfte gesünder als Ungeimpfte?

Kein direkter Wirksamkeitsnachweis

Eigenartig ist nun, dass weder bei der Zulassung eines Impfstoffs noch während seines massenhaften Einsatzes überprüft wird, ob Geimpfte tatsächlich seltener erkranken bzw. gesünder sind als Ungeimpfte. Man misst bei der Zulassung statt dessen die Höhe des sogenannten „Antikörpertiters“ im Blut. Meßbare Antikörper sind jedoch kein eindeutiger Beleg für Immunität. Er wird von den zuständigen Experten deshalb auch einen „Surrogatmarker“ („Ersatzmeßgröße“) genannt. Da die Antikörper auch aus schulmedizinischer Sicht nicht der einzige Bestandteil der Immunabwehr sind, kann ein Mensch auch ohne meßbaren Titer immun sein. Dazu kommt, dass es zahlreiche Beispiele (z. B. bei Tetanus) dafür gibt, dass auch vorhandene Antikörper eine Erkrankung nicht verhindern konnten.

Die Frage, welche wissenschaftliche Beweise es dafür gibt, dass die gemessenen Antikörper einen Erkrankungsschutz darstellen, können die befragten Experten regelmäßig nicht beantworten. Entsprechend Beobachtungsstudien wären jedoch jederzeit einfach durchzuführen.

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Fehlende Daten über die Risiken

Die Impfstoffe seien sicher, wird uns immer wieder versichert. Und das meist völlig pauschal, obwohl doch jeder einzelne Impfstoff eine ganz eigene Entwicklung darstellt und einer individuellen Nutzen-Risiko-Prüfung unterliegt. Wie die zuständige Zulassungsbehörde in Deutschland kürzlich überraschend einräumte, gibt es keine zuverlässigen Daten über die Häufigkeit von Impfkomplikationen, weil die seit 2001 bei uns in Deutschland geltende entsprechende Meldepflicht nicht greift. Die Behörde kennt auch die Ursachen dafür, verharrt jedoch seit Jahren in Untätigkeit und lässt zudem – die nach eigener Schätzung mindestens 95 % betragende Dunkelziffer – bei der Bewertung der gemeldeten schweren Impfkomplikationen einfach unter den Tisch fallen. Laut der großen, von Steuergeldern finanzierten KiGGS-Studie treten bei etwa zwei Prozent aller Impfungen schwere Nebenwirkungen auf! Bei über 40 Millionen Impfungen im Jahr wären das etwa eine Million schwerere Gesundheitsstörungen im zeitlichen Zusammenhang mit vorausgegangenen Impfungen. Das entspricht in etwa auch der Schätzung der impf-report-Redaktion, wonach die durchschnittlich jährlich tausend Meldungen von Impfkomplikationen maximal ein Promille des Gesamtschadens darstellen. Unter diesen Meldungen befinden sich etwa 30 bis 40 Todesfälle: In keinen einzigen Fall konnten die Behörden bisher den Zusammenhang mit den vorausgegangenen Impfungen ausschließen.  Wie können unsere Impfstoffe unter solchen Umständen als sicher gelten?

Interessenkonflikte und unbeantwortete Fragen

Unstrittig ist, dass die Impfungen einen milliardenschweren und lukrativen Markt für Hersteller und Kapitaleigner darstellen. Inwieweit deren Einfluss auf Wissenschaft, Politik und Medien die offizielle Sichtweise zu Impfungen färbt, ist für den einfachen Bürger kaum überschaubar.

Z. B. sind die meisten Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO), die im Auftrag der Bundesregierung öffentliche Impfempfehlungen aussprechen, z.T. sehr eng mit verschiedenen Impfstoffherstellern zusammenarbeiten oder gar selbst an Zulassungsstudien beteiligt. Gleichzeitig sind die Empfehlungen nicht immer nachvollziehbar. Dies wurde bereits von zahlreichen Verbänden, u.a. den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung e.V.“ der renommierten Fachzeitschrift „arznei-telegramm“, dem „Gemeinsamen Bundesausschuss“, einigen großen Krankenkassen und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag öffentlich kritisiert.

Ein weiters Beispiel für die Einflußnahme der impfstoffherstellenden Industrie stellt die Schweinegrippe dar: Bei der WHO saßen die Vertreter der Hersteller sowohl bei der heimlichen Veränderung der Pandemiekriterien als auch bei der Ausrufung der Pandemiestufen mit am Tisch.

Pocken und Polio: Unbrauchbare Beispiele

Immer wieder werden die Pocken und Polio (Kinderlähmung) als angeblich überzeugende Beispiele für den Nutzen der Impfungen herangeführt. Doch nach den Pockenimpfaktionen (Zwangsimpfungen ab 1801) traten regelrechte Epidemien auf und die Krankheit verschwand trotz bis zu 170 Jahren flächendeckender Impfungen erst, nachdem sie in den 70ern des letzten Jahrhundersts aufgrund ihrer Erfolglosigkeit von der WHO schrittweise zurückgefahren wurden.

Auch die Polioimpfung lässt Fragen offen: Zeitgleich mit der Einführung der Polioimpfung wurden in Deutschland durch Inkrafttreten des Bundesseuchengesetz 1962 die offiziellen Falldefinitionen so geändert, dass plötzlich ein Großteil der bisher erfassten Fälle durch das statistische Raster fiel – völlig unabhängig von der Impfung. Doch bis heute gilt dieser Rückgang unverständlicherweise offiziell als Beweis für den Impfnutzen.

Der „impf-report“ – eine Orientierungshilfe

Die alle zwei Monate erscheinende Zeitschrift „impf-report“ informiert seit 2005 allgemeinverständlich und fundiert – und vor allem unabhängig – über Pro und Kontra und Hintergründe zu aktuellen Impfungen. Neben den Stammautoren finden Sie u. a. auch Beiträge von praktizierenden Ärzten, die das Thema von verschiedenen Seiten beleuchten. Darüber hinaus werden aktuelle Erkenntnisse über Infektionskrankheiten, die „modernen Seuchen“ und den natürlichen Alternativen der Vorsorge behandelt.

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Dienstag, 7. Juni 2016

5 verschwiegene Fakten zur Flüchtlingskrise

5 verschwiegene Fakten zur Flüchtlingskrise Veröffentlicht am 19.09.2015 auf Nuovisio.TV http://ogy.de/nefp Die wahre Zusammensetzung der Migranten-Ströme, die Realitätsverzerrung der Medien, die Toleranz gegen Intoleranz, die politischen Spielchen mit Migranten und die Verantwortung der NATO. All diese Themen bearbeitet Paul Joseph Watsen, freier Mitarbeiter bei Infoswars, Blogger (PrisonPlanetLive) und Journalist in seinem neuen Video. (Original: https://www.youtube.com/watch?v=UkIoc...) Es sind eben nicht Familien, die flüchten, sondern laut UN 72% Männer, 13% Frauen und 15% Kinder. Auch seien es eben nicht hauptsächlich Syrer, sondern Wohlfahrtsmigranten, die nach Europa pilgern. In manchen Regionen haben 90% der Migranten keinerlei Dokumente, um sich auszuweisen. Watson kritisiert, dass die Medien hauptsächlich Bilder von glücklichen, freundlichen Migranten zeigen und dabei massiv unterschlagen, dass wiederum anderen Migranten wohltätige Europäer bestehlen, alte Frauen überfallen, Städe zertrümmern, "Allahu akbar" schreien oder in Ungarn Steine auf Polizisten schleudern. Wichtig auch, dass Toleranz auf Gegenseitigkeit beruht. Diese aber wiederum wird von vielen der muslimischen Migranten nicht an den Tag gelegt, so Watson. In Schweden sei die Vergewaltigungsrate durch Einwirkung der Migranten um erstaunliche 1400% gestiegen. Auch gebe es in Europa immer mehr muslimische Ghetto-Sperrgebiete, wo Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr von Meuten attackiert werden. Auch sei in einer Schule in Deutschland Mädchen verboten worden, Shorts zu tragen, damit sie nicht von den Migranten in der nahegelegenen Turnhalle vergewaltigt würden. Und auch in einem Asylheim in Hessen wird von Vergewaltigungen der dort untergebrachten Frauen berichtet. Strategisch, vermutet Watson, nutzen einige Europäische Regierungen die Migranten-Krise aus, um für die Zukunft neue Wähler zu generieren, die vom Wohlfahrtsstaat abhängig sind und daher jederzeit für mehr Regierungsbefugnisse und mehr EU-Bürokratie wählen werden. Und zuletzt geht Watson auf die massive Verantwortung, wenn nicht sogar Alleinschuld, der NATO-Mächte an der Flüchtlingskrise im mittleren Osten und Nordafrika ein. Die NATO bewaffnet und finanziert Dschihadisten, um sekuläre Regierungen zu stürzen und Chaos und Bürgerkrieg in die Regionen zu bringen.

Manipulieren die Umfrage-Institute? – Politically Incorrect

Gut recherchiert von Junge Freiheit

Eine kleine Auffälligkeit in einer Aussage des FORSA-Chefs, Manfred Güllner (Foto) brachte mich dazu, mir dieses Thema einmal etwas näher anzuschauen. Dabei  kam Erstaunliches zutage! Betreffende Aussage fand ich in einem Bericht der „Jungen Freiheit„.

(Gastbeitrag von le waldsterben)

Demzufolge habe sich der Chef des Meinungsforschungsinstitutes Forsa wie folgt geäußert:

“ … Manfred Güllner hat sich beunruhigt über einen möglichen Erfolg der Alternative für Deutschland (AfD) bei der Bundestagswahl gezeigt. „Ich habe ein ungutes Gefühl“, sagte er nach Angaben des Stern. Bisher sei er überzeugt gewesen, daß die Euro-Kritiker bei der Wahl keine Chancen hätten.

Derzeit bekäme die AfD besonders vom rechten Flügel der FDP Zulauf. Er befürchte, es könne der Partei gelingen, in den Mittelstand „reinzustoßen“. Insgesamt erkennt der Meinungsforscher nach Angaben des Magazins ein „latentes Potential von sieben bis acht Prozent zwischen Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus“ in dem es rumore. „Inzwischen habe ich Bammel davor.“

Und nun die Auffälligkeit:

“ In der aktuellen Forsa-Umfrage für den Stern kommt die AfD auf drei Prozent der Stimmen.“

Also: 3%, wie immer, nichts Neues also. Frage: Wieso ist Herr Güllner denn plötzlich beunruhigt?

Mögliche Antwort: Weiß er etwas, das wir nicht wissen?

Nehmen wir einmal drei weitere Quellen, um die Chancen der AfD auszuloten. Kürzlich haben sowohl ARD wie RTL es gewagt, das einfache Volk zu fragen und versäumt, die Befragung zu tarnen oder zu manipulieren. Dabei kam bei der ARD heraus, dass die Partei, der am meisten vertraut wird, die AfD mit 42% ist und bei RTL sagen 93%: Ja, ich kann mir vorstellen, dieser Partei meine Stimme zu geben!

Und nun noch der vielen sicher bekannte Wahl-o-meter: dort steht die AfD bei der „Sonntagsfrage“ über 10%!

Wer nun einwenden mag, ein paar RTL- oder ARD- Zuschauer seien nicht repräsentativ und der Wahl-o-meter misst gar keine Umfragewerte, möge erstens erklären, warum JEDE bisherige Umfrage außerhalb dieser (angeblich) seriösen Umfrageinstitute die AfD mit enormem Zuspruch sieht (und nicht mal so – mal so oder gar dauerhaft im Splitterbereich!), und zweitens lese man sich zum Wahl-o-meter bitte einmal das hier durch:

Studie: Viele Tweets bedeuten viele Wahlstimmen

Tweets können als Instrument für Wahlprognosen dienen. Das berichten Forscher der Indiana University in den USA.

Nun bringen wir alles zusammen: wo immer man hinschaut, schlägt der AfD Sympathie entgegen Sie erreicht höchste Zustimmungswerte und in unabhängigen Momentaufnahmen immer zweistellige Prozentzahlen – nur bei den „offiziellen“ stagniert sie dauerhaft um die 3%. Aber ganz plötzlich wird der Forsa-Chef (SPD-Mann!) nervös – während er nach wie vor Umfragewerte von 3% veröffentlicht! Unaufgeregte Gemüter würden jetzt sagen. das hat aber ein ‚Geschmäckle‘. Ich sage: das stinkt ganz gewaltig!

Schlagen wir einmal bei Wikipedia nach (ja, auch diese Linksbastion schafft es nicht, alle Wahrheiten zu beseitigen – obwohl sie sich in ihrem AfD-Artikel ganz redliche Mühe gibt!). Dort findet man zum Umfrageinstitut Allensbach beim entsprechenden Stichwort das hier:

„Für öffentliche Kritik sorgte eine Umfrage zur Landtagswahl in Baden-Württemberg 1996, bei der das Institut der Partei Die Republikaner 4,5 Prozent Stimmenanteil vorhersagte. Das tatsächliche Wahlergebnis der Republikaner lag bei 9,1 Prozent. In einem Interview zu dem Vorfall räumte Renate Köcher (Foto) ein, dass sie der Partei keine Plattform bieten wolle und daher im Vorfeld der Wahl nicht von dem ihr bekannten höheren Wert berichtet hatte.“

Ich fasse es nicht – Wahlmanipulation vom Feinsten, auch noch zugegeben! Wie ist das, wenn ein unseriöser Wahlhelfer 100 Wählerzettel absichtlich verschwinden lässt? Bitte um Mithilfe der hier mitlesenden Rechtskundigen: Ist das nicht sogar eine Straftat?

Und wie ist das, wenn man mit bewusster Manipulation von Umfragewerten versucht, das Stimmverhalten hunderttausender Unentschlossener zu steuern, nach dem Motto: ‚ich schüre die Furcht, dass sie ihre Stimme ‚verschenken‘, und schon wählen sie das, was sie in Wirklichkeit wählen wollen, nicht.‘. Das ist in der Gesamtwirkung etwa so, wie das Vernichten hunderttausender Stimmzettel. Von daher: für mich gehört Renate Köcher wegen schwerster Wahlmanipulation hinter Gitter!

Sollte man vielleicht Herrn Güllner gleich hinterherschicken? Nicht nur ich bin hier etwas misstrauisch – die „Deutschen Wirtschafts Nachrichten“ fragen ganz ähnlich:

„Umso erstaunlicher ist es, dass Güllner nun einräumt, dass die AfD darüber liegen könnte. Dies deutet darauf hin, dass Güllner Rohdaten vorliegen hat, die der AfD einen wesentlich größeren Zuspruch bescheinigen als in den offiziellen Umfragen ausgewiesen.“

Schade, Herr Güllner, Frau Köcher – Beruf – ja, sogar: Berufung – verfehlt. Was hätte aus Ihnen bei der Fa. ‚Horch und Guck‘ so alles werden können. Sie hätten es bis in die allerhöchsten Ränge schaffen können. Vielleicht wären Sie es sogar gewesen, die uns eines Tages versichert hätten: Sie lieben doch alle … alle Menschen

Bisher hatte ich gelegentlich geäußert: sollte  mir eines Tages eine gute Fee 3 Wünsche freigeben, werde ich nur zwei davon nutzen können, denn einer davon wird auf jeden Fall sein: ich möchte Claudia Roth und Jürgen Trittin beim Hofgang zusehen.

Nun muss ich leider noch einen Wunsch opfern: Sie beide müssen unbedingt mit!

 

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Vorbereitung für einen Angriffskrieg durch "kriegstreibende Senatoren"

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Oberlandesgericht Bamberg: Kinderehe nach islamischem Recht ist auch in Deutschland gültig ZUERST!

Deutsche Gerichte geben ohne zu zögern jegliche moralische Werte auf sich in Deutschland etabliert haben und hinter denen die Bevölkerung steht. Selbst der Schutz von Kindern wird religiöses hinten Angestellt. Die gezielte Bevorzugung der zuvor ins Land gelockten Ansiedler ist gezielte Manipulation der teile und herrsche Taktik.

Diese Taktik hat sich seit 2000 Jahren hundertfach bewährt und wer sich in sozialen Netzwerken umsieht merkt schnell dass die meisten Menschen ihre Wut nicht gegen die Entscheider richten sondern gegen die die diesen Entscheidungen ausgeliefert sind und überhaupt kein Mitbestimmungsrecht haben. Weder ob sie das Land betreten noch was ihnen an Geld und Recht zusteht.

Mir fällt gerade nicht ein von wem das Zitat ist aber es passt wohl ganz gut. „Halt du sie dumm halt ich sie arm.“

Lasst euch nicht aufhetzen. Kinder in Zwangsehen werden seelisch und meist auch körperlich missbraucht. Deutsche Richter die das legalisieren sind die wahren Verbrecher.

#m8y1
7. Juni 2016
Oberlandesgericht Bamberg: Kinderehe nach islamischem Recht ist auch in Deutschland gültig
KULTUR & GESELLSCHAFT
 

Bamberg. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem Urteil die Gültigkeit einer nach islamischen Recht geschlossen Ehe mit einer minderjährigen Braut anerkannt. Das Urteil beschäftigt mittlerweile auch die Politik.

In dem konkreten Fall aus Aschaffenburg ging es um eine 15jährige Asylbewerberin aus Syrien, die im Alter von 14 Jahren mit ihrem sechs Jahre älteren Cousin verheiratet wurde. Das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg hatte die Ehe nicht anerkannt und das Mädchen in seine Obhut genommen. Der Mann hatte anschließend vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen diese Maßnahme geklagt. Nach dem Urteil kann die Stadt Aschaffenburg noch bis zum 23. Juni Beschwerde gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hofft auf ein klärendes Urteil des Bundesgerichtshofes, welches das Wohl der minderjährigen Bräute schützt. „Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person – also der Frage, ab welchem Alter die Ehe geschlossen werden kann – soll künftig stets deutsches Recht gelten“, sagte der Minister dem Nachrichtenportalinfranken.de. In Deutschland dürfen nur in Ausnahmefällen Personen schon mit 16 Jahren heiraten. Im Regelfall müssen beide Ehepartner volljährig sein. (ag)

 

Bildquelle: Flickr/http://ift.tt/1rbJLkL

 

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Kassensturz: Israel mordet, Europa und Deutschland dürfen zahlen!

Kassensturz: Israel mordet, Europa und Deutschland dürfen zahlen! Der Mord- und Zerstörungstrieb der israelischen Regierung in Gaza und der damit verbundene Wiederaufbau kostet die europäischen Steuerzahler schlappe 450 Millionen Euro[1]. Zusätzlich zu der Beteiligung an den EU-Geldern – erklärte sich die BRD bereit, weitere 50 Millionen Euro aus deutschen Steuergeldern, als bilaterale Hilfe zur Verfügung zu stellen. Für den Aufbau des kriegszerstörten Gazastreifens hat die internationale Gemeinschaft bei einer Geberkonferenz in Kairo insgesamt 5,4 Milliarden Dollar (ca. 4,3 Milliarden Euro) zugesagt.
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Lächerlich: Die USA, die Israels Regierung während der mehrwöchigen Tötungsorgie in Gaza, nachweislich militärisch unterstützte, beteiligt[2] sich am Wiederaufbau mit gerade mal 168 Millionen Euro. Skandalös dagegen ist die Tatsache, dass sich Israel bisher nicht an den Kosten für den Wiederaufbau in Gaza beteiligt hat[3]. Die Palästinensische Autonomiebehörde schätzt die Kosten des Gaza-Wiederaufbaus auf 3,1 Milliarden Euro. – rund ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts der palästinensischen Autonomiegebiete.

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Mit einer Milliarde US-Dollar (rund 792 Millionen Euro) bringt das Emirat Katar die größte Einzelspende auf. Katar versucht seit geraumer Zeit, seinen Reichtum zu nutzen, um in der Region Einfluss zu gewinnen. Bei der umstrittenen Vergabe der Fußball-WM war Katar bisher vor allem durch Korruption[4] und brutales Lohn-Dumping[5] aufgefallen. Katar hat bereits in der Vergangenheit verschiedene islamistische Organisationen unterstützt.

Israel griff im Juli und August über 5.000 Ziele auf palästinensischen Gebiet an und bombte dabei über 2.100 Palästinenser in den Tod, darunter mehr als 500 Kinder. Nach offiziellen Angaben zerstörte das israelische Militär mit schätzungsweise 20.000 Tonnen Bomben Häuser, Straßen, Brücken, Schulen und Krankenhäuser sowie Infrastruktur zur Wasser- und Energieversorgung. 17 Prozent der landwirtschaftlichen Anbaufläche im Gaza-Streifen wurde vernichtet. Auch die Wirtschaft des Streifens am Mittelmeer wurde schwer getroffen, tausende Geschäfte und Betriebe seien zerstört. Außerdem wurden nach Angaben der Uno-Nothilfeorganisation Ocha seien zehntausende Häuser zerbombt worden. Seitdem sind 100.000 Bewohner des Küstenstreifens seien obdachlos. Im Gazastreifen leben etwa 1,7 Millionen Menschen, die Region gehört zu den am dichtesten besiedelten Gegenden der Welt.
Querverweise:

[1] EU-Steuerzahler müssen 450 Millionen Euro für den Wiederaufbau von Gaza bezahlen http://ift.tt/1TXCC58..

[2] USA wirken direkt bei Israels Militäraktionen mit http://ift.tt/1U64h0v..

[3] USA: Israel muss beim Wiederaufbau in Gaza helfen
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[4] Ausbeutung in Katar: Zwangsarbeit für Fußball-Show
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[5] Plot to buy the World Cup
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Putin zum US-Raketenschild auf deutsch

Putin zum US-Raketenschild auf deutsch Sehr scharf kritisiert hat Putin in einer öffentlichen Ansprache vor seinen verteidigungspolitischen Experten den US-Raketenschirm in Osteuropa. Es sei offensichtlich, dass er gegen Russland gerichtet ist, was immer bestritten worden war und es handele sich auch nicht um eine reine Defensivwaffe, sondern um eine Komponente der nuklearen Streitmacht des Westens. Russland werde sich hier nicht vorführen lassen, sondern bei der Reaktion seinen eigenen Weg gehen. Bei uns diese scharfen Worte wie immer in Übersetzung des Originalmanuskripts aus dem Kreml - unterstützt von der Sprachschule Liden und Denz http://www.lidenz.ru, wo Ihr in Moskau und Sankt Petersburg vor Ort Russisch lernen könnt. russland.RU ist eine unabhängige Onlinezeitung über Russland und russland.TV unser Web-TV. Mehr Videos und aktuelle News online unter http://www.russland.ru Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=drN7Pz4TH9g ----------------------------------------------------------- Kriegsversprechen III - Das letzte Gefecht SAGT NICHT IHR HÄTTET VON NICHTS GEWUSST! http://ift.tt/1MyhwHd 10 Minuten vom Vorabend des 3. Weltkriegs? Medwedew warnte schon damals davor Russland in die Enge zu treiben. https://www.youtube.com/watch?v=xsruybTq0VE Seitdem ist das folgende passiert - Nachrichten http://ift.tt/1T45xQQ http://ift.tt/1YcvDD6 http://ift.tt/1RwPA2n http://ift.tt/1spv6Ed http://ift.tt/1N6EPCH http://ift.tt/1V6UJ7R http://ift.tt/1N6EPCL http://ift.tt/1V6UJ7T http://ift.tt/1N6EPCN http://ift.tt/1V6ULMZ http://ift.tt/1N6ENeb http://ift.tt/1V6ULN2 http://ift.tt/1N6EPCQ http://ift.tt/1V6UJ7V http://ift.tt/1N6EPCS http://ift.tt/1V6UJ7Z http://ift.tt/1N6EPT7 http://ift.tt/1V6UJ81 http://ift.tt/1N6ENef http://ift.tt/1V6UM3r http://ift.tt/1q3pw8I http://ift.tt/1V6UJoh http://ift.tt/1q3pw8K http://ift.tt/1V6UM3v http://ift.tt/1N6ENuz http://ift.tt/1V6UJol http://ift.tt/1q3pv4r http://ift.tt/1V6UJon Videos http://ift.tt/1V6UJ7R http://ift.tt/1N6EPTa http://ift.tt/1V6UJoo http://ift.tt/1N6ENuF http://ift.tt/1V6UJoq http://ift.tt/1N6EPTe http://ift.tt/1V6UM3B http://ift.tt/1N6ENuK http://ift.tt/1V6UJos http://ift.tt/1N6ENL0 Dokumente http://ift.tt/1Myhz5R http://ift.tt/1QczVUI http://ift.tt/1MyhwHo http://ift.tt/1QczTMJ

PLANET EARTH IS YOU!

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Montag, 6. Juni 2016

Geheime Dokumente aus dem Diplomaten-Fundus beweisen: USA als Initiator zum 2. Weltkrieg

Wie von vielen schon längst erwartet reagiert Putin auf die undemokratische Kriegstreiberei des Westens mit der Aufdeckung der Wahren Umstände und Geschichte des Zweiten Weltkriegs. Meiner Meinung nach ist genau das der Grund warum die Amerikaner und ihre Puppenspieler die Umvolkung in solch enormen Tempo vorantreiben. Sie befürchten enormen Wiederstand wenn die Deutschen die gigantischen lügen, wie die verleihen Kriegsschuld und weitere die sie auch über Generationen hinweg zum Täter Volk gemacht haben. Schön dass auch ein Artikel der Welt ausgeklinkt ist denn die meisten geblendeten werden soll ich informative blog Sie hier terragermania oder auch die brd-lüge et cetera von selbst wohl niemals als Informationsquelle nutzen.

Terra - Germania

Im sogenannten Nürnberger Prozess entfalteten sich die Lügen in ihrer ganzen Hässlichkeit. Alle Beteiligten, ob Ankläger oder Richter, wussten, dass im Sinne von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unschuldige Männer auf der Anklagebank saßen.

Die Lügen der Nürnberger Ankläger, Hitler-Deutschland hätte den 2. Welt-krieg geplant und angefangen, wären allesamt in sich zusammengebro-chen, hätte man die Dokumente aus dem Auswärtigen Amt des Deutschen Reiches nicht verschwinden lassen, obwohl sie schon 1943 in Buchform in Deutschland veröffentlicht waren wie dieses Buch "Roosevelts Weg in den Krieg" beweist (Original-Nachdruck).Kürzlich enthüllte Russlands Auslandsfernsehen RT, dass die mächtigste jüdische Organisation “CFR, Council on Foreign Relations” (Rat für auswärtige Beziehungen) schon 12 Tage nach Beginn des Krieges 1939 den Plan entwickelt hatte, den polnischen Krieg zum Weltkrieg auszuweiten, um die Neue Weltordnung, also die Lobby-Weltregierung, errichten zu können. RT ließ den CFR-Experten Lawrence Shoub zu Wort kommen, der folgendes zu enthüllen wusste:
“Als der 2. Weltkrieg in Europa ausbrach, waren die Vereinigten Staaten nicht daran beteiligt. 12 Tage nach Kriegsausbruch, am 12. September 1939, kam es zu einem Treffen zwischen CFR-Oberen und dem stellvertretenden US-Außenminister. Es wurde besprochen, dass man jetzt einen Nachkriegsplan erarbeiten müsse. Und das zu einem Zeitpunkt, wo der Krieg gerade ausgebrochen war…

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Die Liste der Einzelfälle

Die Liste der Einzelfälle Die Liste der Einzelfälle: http://ift.tt/1YwjkBK Die Karte der Einzelfälle: http://ift.tt/1ZriypV Nichts glauben, alles prüfen!

Flüchtlingsfrage – Kanzlerin übt Selbstjustiz: Polizei angeordnet Gesetze zu brechen

Epoch Times, Dienstag, 15. September 2015 12:05
In der Flüchtlingsfrage werden EU-Gesetze nach Belieben außer Kraft gesetzt. Sogar der Polizei wird angeordnet, sich nicht nach den Gesetzen zu richten.
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Kritiker bezeichnen die Flüchtlingspolitik in Deutschland und Österreich als „undemokratisch“.

 

Migranten aus aller Herren Länder strömen ungehindert über die deutschen und österreichischen Grenzen wobei mehrere EU-Gesetze verletzt oder von Regierungschefs einfach außer Kraft gesetzt werden.

Dass dieses gesetzwidrige Vorgehen von der Regierung angeordnet wird, wird einmal mehr durch eine geleakte Email des deutschen Innenministeriums an die Hamburger Polizeiwachen bestätigt.

Darin heißt es wörtlich:

„Die aus Ungarn über Österreich eingereisten Flüchtlinge sind mit Wissen und Billigung der Bundesregierung und der Länder eingereist. Eine solche pauschal erlaubte Einreise ist im Gesetz zwar nicht vorgesehen; die eingereisten Flüchtlinge verfügen auch nicht über das eigentlich erforderliche Visum. Gleichwohl ist die Billigung durch die Bundesregierung eine Erlaubnis sui generis, die das Tatbestandsmerkmal der unerlaubten Einreise ausschließt.“
Foto: Screenshot
Diese Email ordnet die Polizei dazu an, die „Dublin III-Verordnung“ zu brechen. Diese bestimmt, dass derjenige Mitgliedsstaat, in dem eine geflüchtete Person erstmals europäisches Territorium betritt, das Asylverfahren durchführen muss. Mitgliedsstaaten, in denen diese Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.
Es scheint, als habe Angela Merkel persönlich entschieden, dass das Dublin-Abkommen nicht mehr funktioniert. Sie greift zur Selbstjustiz. Die Regierungschefin hat am vergangenen Wochenende das Dublin-Abkommen ohne parlamentarische Billigung oder sonstige rechtliche Befugnis im Alleingang außer Kraft gesetzt, um 20.000 Flüchtlingen aus Ungarn den Zugang nach Deutschland zu eröffnen.

Die Regierung bezeichnete das Vorgehen als „einmalige humanitäre Aktion“. Unter welchem Begriff dies auch laufen mag; Frau Merkel hat eindeutig das Gesetz gebrochen. Und mit dieser Aktion verstoßen jetzt auch Hunderttausende Flüchtlinge in Deutschland gegen das Aufenthaltsgesetz.

Echtheit von Email bestätigt
Auf Anfrage der Webseite steinhoefel.de bestätigte der Autor, Hauke Carstensen, die Authentizität der Email an die Hamburger Polizei. Der Beamte bejahte zwar die Echtheit der Nachricht meinte aber, dass der Zusammenhang aus dem Kontext gerissen worden sei. (so)

 

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Freitag, 3. Juni 2016

„Migrationswaffe“: Gesteuerte Flüchtlinge destabilisieren Europa | Unzensuriert.at

Artikel von Unzensuriert.at
Für mehr wahrheit bei kritischen Themen die Suchmaschine auf AT stellen und freie Medien unterstützen. Deutschland braucht dringend eine öffentliche Meinung die auf ehrlichen Informationen beruht und den Willen des Volkes widerspiegelt
Die Flüchtlingsströme – und die Reaktionen darauf – sind nicht zufällig. Foto: Maximilian Dörrbecker - (CC BY-SA 2.0)
Die Flüchtlingsströme – und die Reaktionen darauf – sind nicht zufällig.
Foto: Maximilian Dörrbecker – (CC BY-SA 2.0)
22. September 2015 – 14:57

Auf der griechischen Insel Lesbos wurden kleine Handbücher gefunden, die an die Flüchtlinge verteilt werden. Darin wird in arabischer Sprache detailliert beschrieben, wie man am besten in die reichen Länder der EU einwandern kann. Herausgeber der Schriften ist der Verein W2EU (Welcome 2 EU).

NGO-Netzwerk der Kriegstreiber

W2EU ist eine typische NGO, eine Nicht-Regierungs-Organisation, die offen zum Rechtsbruch auffordert – und gehört (über ihre Mutterorganisation Bordermonitoring.eu, die wiederum zum „Migrant’s Rights Network“ gehört) zumOpen-Society-Netzwerk. Inhaber davon ist George Soros. Wer an den geopolitischen Ereignissen der letzten Jahre interessiert war, dem wird dieser Name ein Begriff sein: Er zählt zu den Verursachern der „Revolutionen“ des blutigen arabischen Frühlings sowie des ukrainischen Maidan – kurz, war überall beteiligt, wo es in letzter Zeit Unruhe und Chaos gab.

Einwanderung als Waffe

Unterdessen hat man auf der US-amerikanischen Harvard-Universität längst erkannt, dass Migrationsströme als Waffen dienen können. Seit der Publikation „Strategic Engineered Migration as a Weapon of War“, in der erörtert wird, was Einwanderungsströme in den Zielländern auslösen können und wie man diese am besten verursacht, wird der Begriff „Migrationswaffe“ verwendet – nur nach Europa ist diese Neuigkeit bisher nicht durchgedrungen, hier werden die Einwanderer nach wie vor kategorisch als Bereicherung empfunden.

Der Journalist Axel Retz – seit Jahrzehnten in der Redaktion von Börsenmagazinen tätig – hat zu diesem Thema, aber auch allgemein über die Flüchtlingswelle, einen offenen Brief veröffentlicht, die „Dringende Aufforderung zum eigenen Denken“ (hier ist er vollständig zu lesen). Ein wichtiges Zitat nimmt er jedoch aus dem US-Bestseller „Blueprint for Action“, das Thomas P.M. Barnett, Militärstratege des Pentagon und amerikanischer Vordenker, veröffentlichte:

„Das Endziel ist die Gleichschaltung aller Länder der Erde. Sie soll durch die Vermischung der Rassen herbeigeführt werden. Mit dem Ziel einer hellbraunen Rasse in Europa. Hierfür sollen in Europa jährlich 1,5 Millionen Einwanderer aus der dritten Welt aufgenommen werden. Das Ergebnis ist eine Bevölkerung mit einem durchschnittlichen IQ von 90, zu dumm, um zu begreifen, aber intelligent genug, um zu arbeiten.“

Unter diesen Umständen ist es nicht weiter verwunderlich, wieso Deutschland (und somit auch Österreich) nichts gegen die einströmenden Migranten unternehmen, gegen EU- und nationales Recht verstoßen, ihre Bevölkerung benachteiligen und sich gegen jene Länder wenden, die europäische Werte bewahren wollen.

Was ist die Motivation?

In dem lesenswerten Brief wird die Situation in drei Fragen zusammengefasst:

Erstens: Warum hat die Bundesregierung (ohne Not) die Verpflichtungen des Schengen-Abkommens gebrochen und damit ganz zweifellos gegen die staatliche Schutzpflicht ihrer Bürger verstoßen, wobei wohl kaum noch von Fahrlässigkeit gesprochen werden kann?

Zweitens: Wie viele von den USA mit Lügen, Intrigen, false flag-Operationen, dem Wegputschen von Regierungen und der Destabilisierung anderer Staaten initiierte Kriege wollen sich die Bundesregierung, die EU und die Weltgemeinschaft  denn noch gefallen lassen?

Drittens: Bemerken Politik und Medien wirklich nicht, dass Deutschland nun selbst zum Ziel der unter „Zweitens“ genannten US-Bemühungen geworden ist? Die Bundesregierung hat Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Die Medien als „Vierte Gewalt“ haben den Auftrag, Speerspitze des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu sein und objektiv zu berichten, um die Meinungsbildung ihrer Leser/Seher/Hörer zu fördern.

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Überfall in Duisburg – Kinder treten und berauben Obdachlose

Mittwoch, 1. Juni 2016

Regierungsbeschluss: Bundeswehr soll Einsätze im Innern üben | NEOPresse – Unabhängige Nachrichten

Laut Zeitungsberichten hat sich die Bundesregierung nun bezüglich der normativen Umstrukturierung der Bundeswehr geeinigt: Eine Verfassungsänderung soll es erstmal nicht geben, trotzdem soll die Bundeswehr Einsätze im Innern trainieren. Um dies zu legalisieren wird der „Katastrophenschutz“-Artikel im Grundgesetz weit gedehnt.

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Dienstag, 31. Mai 2016

Flüchtlinge weigern sich, in andere Unterkunft umzuziehen

Von Bernd Kiesewetter

Bernd Kiesewetter
Bochums Stadtdirektor Michael Townsend diskutiert mit Flüchtlingen, die sich weigern aus einer Turnhalle auszuziehen.
Bochum. In Bochum wird eine Turnhalle, die als Asylunterkunft genutzt wird, leergezogen. Flüchtlinge wollen in Wohnungen und nicht wieder in Sammelunterkunft.

Zwischenzeitlich drohte die Situation an der Flüchtlingsunterkunft völlig zu eskalieren. Ein Bewohner stieg auf das Dach einer Turnhalle, in der er zusammen mit vielen anderen Flüchtlingen lebt, und drohte – so schien es – zu springen. Es war eine kritische Situation bei dem Versuch der Stadt, knapp 50 Flüchtlinge in eine andere Unterkunft zu bringen. Nun droht eine gewaltsame Zwangsräumung durch die Polizei.

Die Flüchtlinge leben seit vielen Monaten in der Turnhalle der Hans-Böckler-Schule an der Querenburger Straße . Weil die Halle aber saniert werden muss (u.a. bakterielle Probleme an den Duschen) und die Stadt die Flüchtlingsunterkünfte weiter zusammenlegen will, müssen die 250 Bewohner dort ausziehen. Der Großteil, darunter Familien mit Kindern, zog am Montag in die Leichtbauhallen an der Kollegstraße in Querenburg, neben das Priesterseminar.

Die übrigen aber, alleinstehende Männer aus Syrien, Bangladesch, Afghanistan und dem Iran, weigerten sich am Dienstag. Sie verlangen, endlich, nach bis zu sieben Monaten in der kargen Turnhalle, eine Wohnung beziehen zu können, um sich selbst versorgen und arbeiten zu können. Mehrere Polizeiwagen erschienen vor Ort –  und am Mittag auch Stadtdirektor Michael Townsend.

Stadtdirektor diskutiert mit Flüchtlingen
Er nahm sich einen Stuhl und setzte sich zwischen die Flüchtlinge und Sicherheitskräfte, die einen Kreis um ihn bildeten. „Wir haben eine andere Unterkunft für Sie ausgesucht, die besser ist. Das hier ist das Schlechteste, das wir haben“, erklärte er. Von den rund 5000 Flüchtlingen in der Stadt seien bisher nur 2000 in Wohnungen unterzubringen gewesen, mehr sei noch nicht möglich. „Ich kann nicht schneller bauen. Ich habe nicht auf einmal 5000 Wohnungen. Wo soll ich die hernehmen? Deshalb müssen Sie mit einer Zwischenlösung leben.“ Die Leichtbauhallen an der Kollegstraße seien aber schon mal viel besser als die jetzige Turnhalle.

Townsend schlug am Ende vor: Eine fünfköpfige Gruppe der Flüchtlinge fährt sofort zur Kollegstraße und guckt sich alles an. Sollten danach alle umziehen, so versprach er, erstellt die Stadt eine Liste: Die am längsten in der Turnhalle leben, erhalten in der Reihenfolge am schnellsten eine Bleibe in der neuen Wohnanlage „Auf der Heide“, die im August fertig wird.

Die Flüchtlinge lehnten ab. Zwischen dem Sicherheitsdienst und den Flüchtlingen kam es zu einem Handgemenge und verbalen Attacken. Hausverbote wurden ausgesprochen. Ein Flüchtling bestieg das Dach und stellte sich bedrohlich an den Rand. Die Feuerwehr samt Höhenretter, Notarzt und Drehleiter eilte herbei. Doch die Lage beruhigte sich schnell wieder; der Flüchtling stieg allein herunter.

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Es gibt vieles worüber sich Asylforderer beschweren. Andernorts ist Essen das größte Problem

Am Mittwoch kehrt die Stadt zurück – und strebt erneut eine Lösung an. Die Essenslieferung in die Halle stellte sie aber am Dienstag bereits ein.

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Montag, 30. Mai 2016

Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland

Ein Überblick über die Rechtslage

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Die asylrechtliche Einwanderungspolitik soll im Folgenden
auf den Prüfstein des Grundgesetzes gestellt werden:

Ein Beitrag der Wissensmanufaktur

 

verfassungswidrige-einwanderung

 

Subjektives Recht der Flüchtlinge auf Asylrecht?

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, lautete Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG und lautet nach der asylrechtlichen Grundgesetzänderung 1993 Art. 16 a Abs. 1 GG. Dem neuen Grundgesetzartikel wurde allerdings ein Absatz 2 hinzugefügt, der das Grundrecht auf Asylrecht wesentlich einschränkt. Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert; „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“. Auch das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951/1967 gibt den Flüchtlingen einen ähnlichen Status, aber kein subjektives Recht auf Aufnahme in das Zufluchtsland.

Die Staatenpraxis hat in dem Asylrecht immer, ähnlich dem früheren Kirchenasyl, ein Recht der Staaten gegenüber anderen Staaten gesehen, deren Staatsangehörigen vor deren politischer Verfolgung Schutz zu gewähren, ein Schutz, der eigentlich eine Verletzung der Personalhoheit des Verfolgerstaates ist.

Ein subjektives, also einklagbares Recht auf Asylrecht praktiziert auf Grund einer frühen und stetigen Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts nur Deutschland. Diese Judikatur war und ist irrig. Dem Völkerrecht entsprach sie nie. Das zeigt der deutlichere Wortlaut der Menschenrechts­erklärung, vor allem aber das Wort „genießt“, mit dem ein subjektives Recht zu formulieren geradezu abwegig ist. Wenn jemandem Asyl gewährt wird, dann kann er es als eine Art des vorübergehenden Aufenthaltsrechts genießen und ist vor Auslieferung sicher. Das subjektive Recht hat zu langjährigen Asylverfahren geführt, welche außerordentliche menschliche Schwierigkeiten mit sich bringen und immense Kosten verursachen.

Politische Verfolgung als Asylrechtsgrund

Wie schon beim Einwanderungssturm in den frühen neunziger Jahren sind die meisten Asylanträge erfolglos. Meist stellen diese mißbräuchlich Wirtschafts­flüchtlinge, die ein besseres Leben in Deutschland suchen. Ubi bene ibi patria, ist deren Maxime. Rechtsmißbrauch ist kein Rechtsgebrauch und somit nicht schutzwürdig. Es versteht sich, daß wirtschaftliche Not eines Landes kein Asylgrund ist. Aber auch Krieg eines Landes oder Bürgerkrieg in einem Land wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Nur die persönliche Verfolgung eines Menschen, „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“, schafft nach der Genfer Flüchtlings­konvention, die auch als Asylgründe praktiziert werden, einen Asylgrund (Art. 1 A Nr. 2 der Konvention). Die Verfolgung muß von dem Herkunftsstaat ausgehen oder von den Kräften, die ein Land oder einen Landesteil wie ein Staat beherrschen. Es genügt, daß der Herkunftsstaat keinen Schutz gegen die Verfolgung leistet. Die Lebensgefahr, die etwa vom „Islamischen Staat“ in Syrien für Schiiten, Jesiden, Christen oder nicht religiöse Menschen ausgeht, mag als politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts angesehen werden, ist aber eher ein Element des Bürgerkriegs in Syrien, der dort von fremden Mächten herbeigeführt wurde und fortgesetzt wird. Zu bedenken ist der subsidiäre internationale Schutz, auf den ich unten eingehe.

Seit 1993 kein Asylgrundrecht bei Einreise aus sicheren Staaten

Die Judikatur des Bundes­verfassungs­gerichts hatte zu derart untragbaren Belastungen für Deutschland geführt, daß nach langen Auseinandersetzungen in Abstimmung mit der Europäischen Union das Grundrecht auf das Asylrecht geändert wurde. Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG schränkt die Berufung auf das Grundrecht des Absatz 1 und damit den asylrechtlichen Grundrechtsschutz drastisch ein, nämlich:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Diese Änderung des Grundgesetzes, eine Notwendigkeit für Deutschland, hat Wutstürme der Asylrechts­befürworter ausgelöst. Sie wurde aber vom Bundes­verfassungs­gericht in ihrer Relevanz, das Grundrecht in den tatbestandlichen Fällen aufzuheben, in der Grundsatz­entscheidung vom 14. Mai 1996 anerkannt (BVerfGE 94, 49 ff.). Das Gericht hat in Rn. 166 ausgesprochen:

„Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16 a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Die Regelung knüpft an den Reiseweg des Ausländers Folgerungen für dessen Schutzbedürftigkeit: Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht. Hieran knüpft Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG die Folge, daß in den Fällen des Satzes 1 aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können.“

Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat mittels Art. 16 a GG den Fehler des Bundes­verfassungs­gerichts in der frühen, asylrechtlich problemlosen Zeit, weitgehend wiedergutgemacht und das subjektive Recht auf Asyl für die meisten Asylbewerber aufgehoben. Dem Gericht blieb nichts anders übrig, als das zu akzeptieren. Der Wortlaut der Novellierung ist eindeutig. Wer jedenfalls aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreist, kann sich auf das Asylgrundrecht nicht berufen. Das sind fast alle Asylbewerber, die nach Deutschland anders als mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff über die Nordsee oder Ostsee einreisen; denn Deutschland hat außer zur Schweiz nur Grenzen zu Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist allemal ein sicherer Drittstaat im Sinne des zitierten Satz 1 von Absatz 2 des Art. 16 a GG. Das Bundes­verfassungs­gericht hat in der zitierten Leitentscheidung in Rn. 186 klargestellt:

„Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im einzelnen bekannt ist.“

Die Einreise aus allen Nachbarstaaten ist somit durchgehend illegal und wird nicht durch ein Asylbegehren gerechtfertigt. Sie ist zudem strafbar. Sie geschieht dennoch massenhaft und wird geradezu gefördert.

Normative Vergewisserung der Sicherheit im Drittstaat

Weiter erklärt das Gericht in Rn. 190 des Urteils:

„Der Regelungsgehalt des Art. 16a Abs. 2 GG folgt aus dem mit dieser Verfassungsnorm verfolgten Konzept einer normativen Vergewisserung über die Sicherheit im Drittstaat. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gelten als sicher kraft Entscheidung der Verfassung. Andere Staaten können durch den Gesetzgeber aufgrund der Feststellung, daß in ihnen die Anwendung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechts­konvention sichergestellt ist, zu sicheren Drittstaaten bestimmt werden (Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG). Diese normative Vergewisserung bezieht sich darauf, daß der Drittstaat einem Betroffenen, der sein Gebiet als Flüchtling erreicht hat, den nach der Genfer Flüchtlings­konvention und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebotenen Schutz vor politischer Verfolgung und anderen ihm im Herkunftsstaat drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigungen seines Lebens, seiner Gesundheit oder seiner Freiheit gewährt; damit entfällt das Bedürfnis, ihm Schutz in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten. Insoweit ist die Sicherheit des Flüchtlings im Drittstaat generell festgestellt. Art. 16a Abs. 2 GG sieht nicht vor, daß dies im Einzelfall überprüft werden kann. Folgerichtig räumt Satz 3 des Art. 16a Abs. 2 GG den Behörden kraft Verfassungsrechts die Möglichkeit ein, den Flüchtling in den Drittstaat zurückzuschicken, ohne daß die Gerichte dies im einstweiligen Rechtsschutz­verfahren verhindern dürfen. Auch ein Vergleich mit Art. 16a Abs. 3 GG macht deutlich, daß eine Prüfung der Sicherheit eines Ausländers im Drittstaat im Einzelfall nicht stattfindet. Gemäß Art. 16a Abs. 3 GG kann der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommende Asylbewerber die Vermutung, er werde dort nicht politisch verfolgt, durch individuelles Vorbringen ausräumen. Art. 16a Abs. 2 GG enthält keine vergleichbare Regelung. Das ist auch der Wille des verfassungsändernden Gesetzgebers und der Sinn des Konzepts normativer Vergewisserung; denn dieses soll die Grundlage dafür bieten, den schutzbegehrenden Ausländer im Interesse einer effektiven Lastenverteilung alsbald in den Drittstaat zurückzuführen. Die Frage ist auch im Gesetzgebungs­verfahren mehrfach erörtert worden.“

Ähnliches gilt nach Absatz 3 des Art. 16 a GG für Asylbewerber aus einem Drittstaat, für den ein Bundesgesetz bestimmt hat, „daß dort weder politische Verhältnisse noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung staatfindet“ (Satz 1). „Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“ (Satz 2). Die „normative Vergewisserung“, wie es das Bundes­verfassungs­gericht in dem angeführten Urteil Rn. 190 u.ö. nennt, ist relativiert. Sie läßt dem Bewerber die Möglichkeit, seine politische Verfolgung zu beweisen. Das ist schwer. Die Vermutung spricht gegen sein Asylrecht. Das betrifft die meisten Länder des früheren Jugoslawien.

Wer sich auf das Grundrecht auf Asylrecht nicht berufen kann, muß an der Grenze zurückgewiesen oder aus dem grenznahen Raum zurückgeschoben werden. § 18 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes stellt das im Sinne des Art. 16 a Abs. 2 S. 1 GG klar:

Pflicht zur Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung

 (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahme­verfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

Schengen-Durchführungsübereinkommen

Das Schengen-Abkommen, das in verhängnisvoller Weise die Paßkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes abgeschafft hat, ändert an der dargelegten asylrechtlichen Lage nichts. Wer die Binnengrenzen des Schengen-Raumes überall und unkontrolliert überschreiten will, muß in den Vertragsstaaten ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Schengen-Sichtvermerk (Visum) für den kurzfristigen Aufenthalt in dem Vertragsstaat, den er betritt, oder für die Durchreise durch einen Vertragsstaat, den er durchquert, haben. Asylbewerber halten sich illegal in Deutschland auf, wenn sie nicht berechtigt sind, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, weil sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Herkunftsstaat einreisen. Selbst wenn sie ein Recht zur Antragsstellung haben oder hätten, wäre ihr Aufenthalt im Sinne des Schengen-Übereinkommens nicht legal. Art. 28 ff. des Schengen Durchführungs­übereinkommens vom 14. Juni 1985 (in der Fassung von 2010 nach Änderung durch VO (EU) Nr. 265/2010; SDÜ) regelt lediglich die Zuständigkeit für Asylverfahren unter den Schengen-Staaten, ändert aber nichts an den nationalen Bestimmungen für die Einreise. Art. 29 des Abkommens bestimmt:

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Asylbegehren, das von einem Drittausländer in dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien gestellt wird, zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung führt nicht dazu, dass in allen Fällen dem Asylbegehrenden die Einreise in das Hoheitsgebiet der betreffenden Vertragspartei gewährt werden muss oder er sich dort aufhalten kann.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, einen Asylbegehrenden nach Maßgabe ihres nationalen Rechts und unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen in einen Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

Das Grundgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind somit uneingeschränkt anzuwenden. Die Einreise ist im Regelfall zu verweigern, und wenn die Fremden nach Deutschland eingedrungen sind, sind sie zurückzuschieben.
Im Übrigen stellt Art. 2 das SDÜ im Sinne der essentiellen Hoheit und Verantwortung der Mitgliedstaaten über bzw. für die Sicherheit und Ordnung in ihren Ländern klar:

(1) Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.
(2) Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es indessen erfordern, kann eine Vertragspartei nach Konsultation der anderen Vertragsparteien beschließen, dass für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen den Umständen entsprechende nationale Grenzkontrollen durchgeführt werden. Verlangen die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit ein sofortiges Handeln, so ergreift die betroffene Vertragspartei die erforderlichen Maßnahmen und unterrichtet darüber möglichst frühzeitig die anderen Vertragsparteien.

Zudem kann das Schengen-Abkommen jederzeit von jedem Vertragsstaat gekündigt werden. 

Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg

Krieg und Bürgerkrieg sind genausowenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens­gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:

(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:

1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2. eine schwere Straftat begangen hat,
3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.

(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings­eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.

Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.

Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung

Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.

Art. 3 der Verordnung lautet:

„Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats­angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings­konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.

Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits­rechtlich in Absatz 1:

„Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.

Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.

Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats­angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.

Analoge Anwendung der Asylrechtsverfassung auf den subsidiären Flüchtlingsschutz

Die analoge Anwendung des Art. 16 a Abs. 2 ff. GG erzwingt eine restriktive Interpretation der Dublin III-Verordnung und des Asylverfahrens­gesetzes, soweit diesen das Recht der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtlinge entnommen wird, nach Deutschland zu kommen, um einen Antrag auf subsidiären internationalen Schutz zu stellen, den sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem sicheren Drittstaat hätten stellen können, in den sie zunächst gekommen sind. Sie haben genauso wie die Asylbewerber kein Schutzbedürfnis mehr, weil die Gefahr behoben ist. 1993, als die Asylrechtsverfassung Deutschlands geändert wurde, gab es den subsidiären internationalen Schutz nicht. Sonst wäre er in die neue Asylverfassung einbezogen worden, zumal die Gefahren in vielen, wenn nicht den meisten Fällen von Kriegen und Bürgerkriegen ausgehen, die im Zeitpunkt der Asylverfassungs­novelle kein Asylrecht begründet haben. Auf die Gleichbehandlung von Asylbegehren und subsidiären Schutzanträgen sind die Regelungen der Dublin III-Verordnung und deren deutsche Umsetzungsgesetze auch zugeschnitten. Es gilt darum auch der souveränitäts­rechtlich ohnehin gebotene asylrechtliche nationale Regelungsvorbehalt des Art. 29 Abs. 2 S. 2 des Schengen-Durchführungs­übereinkommens, der oben zitiert ist. Der Analogie steht der Vorbehalt des Absatzes 5 des Art. 16 a GG nicht entgegen, weil dieser sich nur „Zuständigkeits­regelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen“ betrifft. Die Einschränkung des Grundrechts auf das Asylrecht ist aber material, weil kein Schutzbedürfnis besteht. Das ist für das Bedürfnis nach subsidiärem internationalem Schutz nicht anders. Den kann der Mitgliedstaat leisten, in den der Kriegs- oder Bürgerkriegs­flüchtling in die Europäische Union eingereist ist. Es ist zu diesem Schutz, wenn er geboten ist, auf Grund der Dublin III-Verordnung verpflichtet ist. Diese Rechtslage ist bislang nicht gerichtlich klargestellt und dürfte wegen der ihr widersprechenden Praxis in Zweifel gezogen werden.

Auch die Einreise der Flüchtlinge etwa aus Syrien, die über sichere Drittstaaten, insbesondere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Deutschland kommen, ist somit verfassungswidrig.

Öffnung Deutschlands für Flüchtlinge gegen das Recht

Man läßt dennoch die Fremden ins Land, wenn sie das Wort „Asyl“ oder „Flüchtling aus Syrien“ sagen. Die Grenzen sind nicht gesichert, und die Grenzbeamten sind überfordert. Das Deutschland der europäischen Integration versagt in der wichtigsten Aufgabe des Staates, der Abwehr der Illegalität. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Deutschland ohne Asylrecht und ohne subsidiäres Schutzrecht ist illegal. Man muß die Fälle der Eindringlinge bearbeiten, um wegen der schutzrechtlichen Ausnahmen die Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage für die jeweilige Abschiebeverfügung zu prüfen. Das dauert lange, kostet wegen des langen Aufenthalts der Bewerber immenses Geld und führt doch in den allermeisten Fällen zur Abweisung der Asylanträge und zu Abschiebe­anordnungen, wenn die Fremden nicht aus eigenem Antrieb das Land verlassen. Aber die sogenannten Flüchtlinge haben den begehrten Zugang nach Deutschland gefunden, bleiben lange im Land, bekommen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz gemäß dem menschenwürde­gerechten Mindestbedarf ausreichende Hilfe, auch uneingeschränkte und insbesondere unbezahlte Krankenversorgung (grundlegend Bundes­verfassungs­gericht, Urteil vom 18. Juli 2012, BVerfGE 132, 134 ff.). Sie bleiben in den meisten Fällen dauerhaft in Deutschland, weil sie entgegen ihrer Pflicht nicht wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land ausreisen. Die Abschiebung wird wegen der weit formulierten und noch weiter gehandhabten Schutzvorschriften gegen Abschiebungen eher selten verfügt und wenn sie verfügt und gerichtlich unangreifbar geworden ist, werden die „Flüchtlinge“ aus mancherlei Gründen, etwa weil das winterliche Klima im Heimatland dem entgegensteht, etwa in Pakistan, einem der heißesten Länder des Globus, durch Duldungsanordnung der Länder, so im Freistaat Thüringen, unterbunden, eindeutig entgegen dem Rechtsstaatsprinzip und zudem auf rechtsstaatlich brüchiger Grundlage nach § 60 a Aufenthaltsgesetz. Die Anwesenheit der vermeintlich subsidiär Schutzberechtigten, meist aus Syrien, wird nicht einmal als illegaler Aufenthalt behandelt. Die Syrer, ob sie es sind oder nicht, werden vielmehr von vielen wohlmeinenden Menschen willkommen geheißen.

Faktische Einwanderung – Abschiebeverbote und Duldung

Die massenhafte Grenzüberschreitung der Fremden schafft die Probleme. Sie ist faktisch Einwanderung. Gerade diese Wirkung des Asylgrundrechts sollte die Verfassungsnovelle unterbinden. Sie wird aber durch die Praxis, die Fremden ins Land zu lassen und ihnen ein Verfahren zu geben, konterkariert. Insbesondere können die Asylbewerber, die kein Asylgrundrecht haben, Abschiebungsschutz nach § 60 Absatz 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz oder nach Absatz 1 dieser Vorschrift sogenannten ergänzenden Schutz auf Grund der Genfer Flüchtlings­konvention beanspruchen. Diesen Status erhalten Menschen, die die Konventions-Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als schutzbedürftig eingestuft werden. Sie bekommen ein befristetes Bleiberecht mit eingeschränkten sozialen Rechten.

Nur die Anträge weniger Asylbewerber sind erfolgreich. Die allermeisten werden abgelehnt. Aber die wenigsten abgelehnten Asylbewerber, die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden abgeschoben. Es gibt vielfache Abschiebeverbote vor allem in § 60 Abs. 2 bis 7 Aufenthaltsgesetz, die humanitären Gründen folgen. Die sollen hier nicht abgehandelt werden. Trotz regelmäßiger Abschiebeverfügungen gegen die abgelehnten Asylbewerber, deren weiterer Aufenthalt in Deutschland nicht wegen der Abschiebungsverbote des Aufenthaltsgesetzes hingenommen werden muß, werden die wenigsten illegal im Lande befindlichen Fremden in ihr Herkunftsland oder in andere für sie sichere Länder verbracht. Sie werden geduldet. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG gibt eine mehr als fragliche Rechtsgrundlage für die Duldung. Er lautet:

„Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“

„Humanitäre Gründe“ und Rechtsstaatlichkeit

Der Begriff der „humanitären Gründe“ in § 60 a AufenthaltsG ist grenzenlos weit. Er ist in einem Rechtsstaat wegen seiner Unbestimmtheit nicht geeignet, die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes, einer Abschiebeverfügung nämlich, zu rechtfertigen. Der Begriff der humanitären Gründe ist ohne Willkür nicht subsumtionsfähig. Er könnte allenfalls durch eine Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder näher materialisiert werden. Das heißt nicht, dass die Duldung illegalen Aufenthalts von Ausländern überhaupt erlaubt werden darf.

Humanitär ist es, menschlich zu handeln. Menschlichkeit (Humanitas, Humanität) ist der Imperativ eines freiheitlichen Gemeinwesens. Sie ist die Sittlichkeit, dessen Gesetz der kategorische Imperativ ist, das Sittengesetz. Dieser Imperativ der allgemeinen und gleichen Freiheit steht in Art. 2 Abs. 1 GG, der die Fundamentalnorm des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, näher entfaltet. Die gesamte Ordnung der Republik ist um Menschlichkeit bemüht, also human. Was die Humanität gebietet, ist offen, wenn nicht formal und damit material unbestimmt. Sie wird durch die Rechtsordnung insgesamt materialisiert. Inhumane Vorschriften gehören nicht in eine freiheitliche und demgemäß demokratische Rechtsordnung. Für eine freiheitliche und demokratische Ordnung fundamental sind die Menschenwürde als Leitprinzip und die Menschrechte, aber auch die Strukturprinzipien, die Art. 20 GG ausweist, nämlich das demokratische, das soziale und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip.

Zum letzteren gehört die rechtliche Gesetzlichkeit. Sie besagt, dass die Ausübung der Staatsgewalt, das wesentliche Handeln des Staates, außer der Gesetzgebung und Rechtsprechung, der rechtmäßige Vollzug von Gesetzen ist (Art. 20 Abs. 2 S. GG). Rechtmäßig können aber nur Gesetze vollzogen werden, die hinreichend bestimmt sind. Allzu offene oder gar unbestimmte Gesetze ermöglichen der Verwaltung Willkür, jedenfalls machen sie die Verwaltung vom Gesetzgeber unabhängig und lösen die Verwaltung von der demokratischen Legalität, weil der Vollzug des Willens des Volkes, der in den Gesetzen beschlossen liegt, nicht gesichert ist. Außerdem lassen allzu offene und unbestimmte Gesetze keine Bindung der Richter an die Gesetze zu, wie es Art. 97 Abs. 1 GG gebietet, und delegalisieren dadurch die Rechtsprechung. Das Bestimmtheitsprinzip ist ein Kardinalprinzip des Rechtsstaates.

Ein Tatbestandsmerkmal wie das der „humanitären Gründe“ delegiert die Rechtsetzung an die Verwaltung. Das läßt der demokratische Rechtsstaat nicht zu. Selbst als Ermächtigung, Rechtsverordnungen zu erlassen, wäre diese Formel bedenklich, weil deren Inhalt, Zweck und Ausmaß schwerlich zu bestimmen wären. § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ist aber der Form nach nicht einmal eine Verordnungs­ermächtigung. Die Vorschrift ermächtigt vielmehr die Verwaltung, näherhin die oberste Landesbehörde, zur Anordnung, den gesetzesgemäßen Vollzug des Abschiebungsrechts auszusetzen. Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Auch das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht sind Teil der humanen Rechtsordnung Deutschlands, also der Menschenwürde gemäß. Sie lassen keine Verwaltungsakte zu, welche die Humanität mißachten. Ganz im Gegenteil, das Asylrecht wie das Aufenthaltsrecht von Ausländern gilt ausgesprochen als Teil des humanitären Rechts unter den Völkern. Das Bundes­verfassungs­gericht hat klargestellt, daß das Grundrecht auf Asylrecht nicht aus der Menschenwürde folgt und darum der gesetzgeberischen Gestaltung fähig ist. Somit ist auch die Begrenzung des Grundrechts auf Asylrecht in Absatz 2 des Art. 16 a GG human. Schließlich droht den Flüchtlingen, die aus einem Land der Europäischen Union oder aus einem sicheren Drittstaat einreisen, keine Gefahr durch politische Verfolgung aus dem Einreisestaat (BVerfGE 94, 49 Rn. 166, oben zitiert).

Auch die wegen Art. 16 Abs. 2 S. 1 GG regelmäßig verfassungswidrigen und zudem langdauernden Asylverfahren sind der Sache nach eine rechtsstaats­widrige Duldung illegalen Aufenthalts von Fremden in Deutschland. Der illegale Aufenthalt wird nach den verbindlichen Ablehnungen der Asylanträge durch die Abschiebeverfahren der Verwaltung und die oft, wenn nicht meist folgenden Gerichtsverfahren über die Abschiebeverfügungen noch erheblich verlängert. Das kostet die Steuerzahler nicht nur Milliarden, sondern vergiftet den Frieden des Landes.

Die Duldung illegalen Aufenthalts wird zwar schon lange und in vielen Fällen praktiziert, ist aber dennoch nach wie vor mit Prinzipien des Rechtsstaates unvereinbar, soweit sie nicht zu einem Abschiebungsverbot gemacht ist. Eine rechtsstaatliche Regelung der Duldung illegalen Handelns kann kein Rechtsstaat bewerkstelligen. Das ist gegen das Gesetzlichkeits­prinzip nicht möglich.

Verfassungswidrigkeit der „humanitären“ Duldung

Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004, das in Art. 1 das neue Aufenthaltsgesetz enthält, ist kompromisshaft. Erst der Vermittlungs­ausschuss hat die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG in das Aufenthaltsgesetz gedrängt. Das Gesetz fördert Bleibemöglichkeiten von Ausländern, ohne als ein Einwanderungsgesetz strukturiert zu sein. Ausdruck der Kompromisshaftigkeit ist insbesondere § 60 a Abs. 1 AufenthaltsG. Die Formel von den „humanitären Gründen“ ist nicht neu. Sie stand auch schon im alten Ausländergesetz und vermochte eine Aufenthaltserlaubnis zu rechtfertigen. Jetzt ermöglicht diese Vorschrift einem Land die zeitlich begrenzte Duldung von Ausländern trotz deren illegalen Aufenthalts in Deutschland.

§ 60 a Abs. 1 AufenthaltsG ermächtigt aber nicht zum Erlaß von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 Abs. 1 GG kann der Bund außer die Bundesregierung und Bundesminister nur eine Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, nicht aber Landesminister.

Es ist mit der Rechtsstaatlichkeit eines unitarischen Bundestaates unvereinbar, wenn ein Land ermächtigt wird, die Ausführung von Bundesrecht auf Grund einer Rechtsverordnung als einem materiellen Gesetz auszusetzen. Eine Rechtsverordnung kann nur die Ausführung eines Gesetzes näher regeln. Wenn sie die Ausführung des Bundesrechts aussetzt, hebt sie die Rechtsfolge des Gesetzes auf. Gesetzesersetzende oder gesetzesverändernde Rechtsverordnungen sind demokratie- und rechtsstaatswidrig. Nach Art. 84 Abs. 3 GG kommt nur eine Ausführung der Bundesgesetze in Frage, die den Gesetzen genügt. Davon kann auch der Bund die Länder nicht suspendieren. Der Aufenthalt der Ausländer, die kein Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben, ist illegal und bleibt illegal, auch wenn die Abschiebung auf Grund einer Anordnung nach § 60 a AufenthaltsG ausgesetzt ist. Nach § 60 a Abs. 3 AufenthaltsG bleibt darum die Ausreisepflicht des Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, unberührt.

Mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann die oberste Landesbehörde auf Grund der § 60 a Abs. 1 S. 2 und § 23 AufenthaltsG sogar Aufenthalts­erlaubnisse für unbegrenzte Zeit zu erteilen anordnen. Sie kann diese Aufenthaltserlaubnis von einer Verpflichtungs­erklärung gemäß § 68 AufenthaltsG zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt (etwa durch Kirchen oder Private) abhängig machen. Das ermöglicht ungeordnete Einwanderungen, weil weder die Länder noch der Bund nach diesen Vorschriften Einzelfälle etwa nach dem Bedarf Deutschlands entscheiden, vielmehr nur nach Heimatstaaten oder besonderen Gruppen unterscheiden dürfen.

Deutschland nach seiner Verfassung kein Einwanderungsland

Die (durchaus brüchige) Politik dieser gesetzlichen Vorschriften ist von der Maxime getragen, dass Deutschland ein „Einwanderungsland“ sei. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland, aber nicht dem Verfassungsgesetz und den Gesetzen nach. Seit gut zwei Jahrzehnten wird von einigen politischen Akteuren propagiert, Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche Einwanderer als Arbeitskräfte jetzt und vor allem wegen der Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung in Zukunft, während zuvor jahrzehntelang das Gegenteil die allgemeine Auffassung war. Fraglos können die Deutschen ihre Aufgaben alleine bewältigen. Die internationalen Unternehmen haben aber Interesse an billigen Arbeitskräften am Industriestandort Deutschland.

Es gibt kein Gesetz, das Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, und es gibt erst recht keine dahingehende Verfassungs­bestimmung. Im Gegenteil ist nach dem Grundgesetz das „Deutsche Volk“ oder das „deutsche Volk“ (Präambel, Art. 1 Abs. 2 bzw. Art. 146, auch argumentum aus Art. 20 Abs. 4) zu dem Staat Bundesrepublik Deutschland verfasst. Solange nicht eine neue Verfassung des Deutschen Volkes Deutschland zum Einwanderungsland erklärt, ist der nationale Charakter der Bundesrepublik Deutschland nicht beendet. Weder der verfassungsändernde Gesetzgeber noch gar der einfache Gesetzgeber kann diese Entscheidung treffen, weil Art. 1 und Art. 20 GG nicht zur Disposition der Staatsorgane stehen. Das stellt Art. 79 Abs. 3 GG klar. Das Land, nämlich „Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.

Eine Einwanderungspolitik, die sich hinter dem Begriff „humanitäre Gründe“ verbirgt, ist somit mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Moralismus überwuchert Recht

Viele, wenn nicht die meisten Fremden bleiben dauerhaft in Deutschland. Vielen Moralisten sind sie eine Bereicherung. Es werden allein in diesem Jahr 800.000 Fremde und mehr erwartet, von denen die meisten sich als Einwanderer verstehen, die nicht nur vorübergehenden Schutz vor Gefahren für ihr menschenwürdiges Dasein suchen, wie das dem Asylrecht entspricht. Sie suchen ein gutes Leben. Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. „Politik ist ausübende Rechtslehre“, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.

Sicherheit und Ordnung sittlicher Primat des Staates

Sicherheit und Ordnung verlangen gebieterisch, daß die illegale Fluchtbewegung nach Deutschland mit allen Mitteln, die dem Rechtsstaat zur Verfügung stehen, unterbunden wird. Notfalls müssen Zäune errichtet werden. Die Lage in den grenznahen Ländern erfüllt den Tatbestand des Art. 35 Abs. 2 S. 1 GG, der es rechtfertigt, daß ein Land „zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordert“. Die Souveränität des Volkes verbietet es, die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung aus der Hand zu geben. Staatsorgane, die Sicherheit und Ordnung vernachlässigen, verlieren ihre Berechtigung, insbesondere verwirken sie das Recht, das (sogenannte) Gewaltmonopol des Staates auszuüben. Sicherheit ist die Rechtlichkeit im Gemeinwesen nach Maßgabe der Gesetze. Ordnung ist darin eingeschlossen. Illegaler Aufenthalt von Fremden kann unter keinen Umständen geduldet werden, schon gar nicht, weil das Schutzrecht international und national humanitären Maximen genügt. Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit und um die Ordnung des Gemeinwesens kümmern. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, verfaßt Art. 20 Abs. 4 GG als Grundrecht. Widerstand muß dem Verhältnismäßig­keitsprinzip folgen und darum Rechtsschutz bei den Gerichten, zumal dem Bundes­verfassungs­gericht, suchen. Aber auch Demonstrationen und Arbeits­niederlegungen gehören zu den friedlichen Widerstandsmitteln.

Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge, die sich nach Ungarn durchgeschlagen haben, meist Syrer, erlaubt, um in deren „Notlage“ zu helfen. „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, lehrt Carl Schmitt, der Staatslehrer der Diktatur (Politische Theologie, 1922, 1934, S. 13). Im Ausnahmezustand schafft der Souverän Ordnung, notfalls gegen das Recht, so Carl Schmitt. Nein, Souverän sind allein die Bürger, deren Souveränität verwirklicht sich ausschließlich in der Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens. Das ist die Sittlichkeit des demokratischen Rechtsstaates, der Republik.

 

Berlin, den 5. September 2015

Karl Albrecht Schachtschneider

zur Themenübersicht der Wissensmanufaktur

über Verfassungswidrige Einwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland




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