Freitag, 10. April 2020

Holger Strohm – Wer ist Bill Gates

Hier das geleakte Dokument („Verschlusssache“) des Bundesinnenministeriums:
Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen
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(Sollte jeder kennen)
Was ist zu tun?
1) Kommunikation: Der Worst Case ist mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich, entschlossen und transparent zu verdeutlichen.
2) Geschlossenheit: Die Vermeidung des Worst Case ist als zentrales politisches und gesell-schaftliches Ziel zu definieren. Politik und Bürger müssen dabei als Einheit agieren.
3) Nachvollziehbarkeit: Die Bürger müssen nachvollziehen können, dass folgende Maßnahmen nur mit ihrer Mithilfe zu ihrem Wohl umgesetzt werden müssen und können.
a. Soziale Kontakte sind für eine bestimmte Zeit auf ein Minimum zu reduzieren (soziale Distanzierung) und ein Ende dieser Maßnahmen ist von der nachvollziehbaren öf-fentlichen Wirkung dieser Maßnahmen abhängig zu machen.
b. Die Wirkung der Maßnahmen lässt sich am besten durch Ausweiten des Testens für alle Bürger in Echtzeit nachvollziehbar machen. Konsequent getestet werden sollten Bürger mit Eigenverdacht und der gesamte Kreis der Kontaktpersonen von positiv getesteten Bürgern. Großflächiges Testen vermittelt den von Ausgangsbeschränkun-gen betroffenen Bürgern ein aktives Krisenhandeln des Staates. Wir müssen von der Methode «Wir testen, um die Lage zu bestätigen» zur Methode «Wir testen, um vor die Lage zu kommen» wechseln (das belegt Südkorea eindrucksvoll). Eine zentrale Erfassung aller durchgeführten und zukünftig erfolgenden Tests ist unabdingbar. Eine Bestimmung der nationalen Testkapazität (Kapazitäten an Tests, med. Personal zur Durchführung, Auswertung) und deren größtmögliche Erhöhung sind überfällig. Dies erlaubt eine mit allen Bürgern geteilte Beobachtung der Ausbreitung und Eindäm-mung. Ein der Lage angemessenes und schrittweises Eingreifen in wirtschaftliche und gesellschaftliche Abläufe wird dadurch erst ermöglicht und die Akzeptanz und Sinn-haftigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erhöht.

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Die Grenzen des MachbarenBundeswehr bereitet in Coronakrise Großeinsatz im Inland vor. Neues Infektionsschutzgesetz stellt Gesetzesbindung der Regierung zur Disposition.

BERLIN (Eigener Bericht) – Die #Bundeswehr bereitet im Windschatten der #Coronakrise einen womöglich länger andauernden Inlandseinsatz vor. Ab Freitag dieser Woche sollen 15.000 Militärs voll einsatzbereit sein, um im Kampf gegen das Covid-19-Virus unter anderem logistische Aufgaben zu übernehmen. Im Gespräch sind auch polizeiliche Tätigkeiten. Der „Einsatz spezifisch militärischer Waffen“ ist laut Berichten nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus führt die Bundeswehr für den Einsatz eine neue Befehlsstruktur ein: Sie konstituiert vier regionale Führungsstäbe bei zwei Panzerdivisionen, im Luftwaffen- sowie im Marinekommando, die jeweils für mehrere Bundesländer zuständig sind. Die Ausweitung des Einsatzes und die Bündelung der Befehlsstruktur geht mit Forderungen einher, die Grundgesetzbestimmungen für Interventionen im Inland zu lockern. Zugleich wird scharfe Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz laut, das massive Grundrechtseinschränkungen ermöglicht. Rechtswissenschaftler weisen darauf hin, es stelle „die Gesetzesbindung von Regierung und Verwaltung weitgehend zur Disposition“.

#Soldaten als #Polizisten
Für Desinfektionstätigkeiten sind 18 Dekontaminationsgruppen mit insgesamt rund 250 Soldaten vorgesehen. 6.000 Militärs können zu nicht näher definierten Aktivitäten zur „Unterstützung der Bevölkerung“ herangezogen werden.. Einwände gegen eine etwaige Bewaffung der Soldaten gibt es bei den Kreisbehörden nicht.[3] Darüber hinaus hat das Bundesland Baden-Württemberg vor, krankheitsbedingte Ausfälle bei der Polizei in Kürze durch Militärs zu decken. Dabei gehe es, heißt es, etwa um Transportaufgaben und um den Schutz polizeilicher Einrichtungen.

Grundrechte eingeschränktUnterdessen wird scharfe Kritik an dem neuen Infektionsschutzgesetz laut, das am Mittwoch vom Bundestag und am Freitag vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Es ermächtigt den Bundesgesundheitsminister, sofern das deutsche Parlament eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt, zu weitreichenden Maßnahmen, die nicht zuletzt die Einschränkung oder die Aufhebung von Grundrechten umfassen, darunter die Versammlungsfreiheit und die Freizügigkeit, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit.[9] Kritisiert wird dabei nicht nur, dass die Maßnahmen, wenngleich das Gesetz zunächst auf ein Jahr beschränkt ist, schwere Einschnitte mit sich bringen, sondern auch, dass sie weitreichende, grundsätzliche Bedeutung haben.
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#m8y1

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