Freitag, 19. Januar 2018

Die BRD ist kein bei der UNO eingetragener Staat!

Rechtstaatliche Ordnung außer Kraft gesetzt – Oberlandesgericht bestätigt Regierungskriminalität

OLG Koblenz 1. Senat für Familiensachen
Aktenzeichen:
13 UF 32/17

58
Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
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Video zum Thema … https://www.youtube.com/watch?v=4Pk2q8sEz8g .

Ausschnitt aus Bewusst Aktuell – https://www.youtube.com/watch?v=ne8JpQwd-pI
Videoquelle: http://bewusst.tv/ .

Der IGH (Internationale Gerichtshof) bestätigt Simulation der BRD als Staatsgebilde – http://ift.tt/2c5JP3j

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Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“
Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
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Souveränität

Ein Staat ist souverän (im herkömmlichen Sinn), wenn er völlig unabhängig
von anderenMächtenüber die höchste Entscheidungs – und Herrschaftsgewalt
in seinem Territorium verfügt. Dazu gehört das Recht, die Gesellschafts- und Staatsordnung,
das Verfassungs – und Rechtssystem frei und unabhängig zu gestalten und die Richtlinien
der Innen – und Außenpolitik selbst zu bestimmen.
In der Demokratie wird Staatsgewalt im Innern durch die Volkssouveränität
(Zustimmung zur Verfassung, Wahl der Legislative) legitimiert und begrenzt.
Nach außen schließt Souveränität jede Fremdherrschaft und jede Einmischung
in innereAngelegenheiten aus. Im heutigen Völkerrecht wird statt Souveränität
der Begriff Völkerrechtssubjekt verwendet, weil viele völkerrechtlich geregelten
Beziehungen zwischenStaaten deren Souveränität einschränken
.
(Siehe auch Zusatzthema zu Modul 10: Die Bedeutung der Souveränität für Nationalstaaten)
http://ift.tt/2mVgiN0

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via https://youtu.be/brUtS14Gi_o



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