Montag, 22. Januar 2018

Aufrüstung am Himmel – US Polizeidrohnen sollen künftig Tränengas versprühen

Bundeswehr beschafft Nano-Drohnen
Zur „verdeckten Aufklärung im Ortsbereich“ will die Bundeswehr noch in diesem Jahr über ein Dutzend kleine Dröhnchen verfügen. Eingesetzt würden sie vom Heer. Für ähnliche Zwecke kauft die Marine handelsübliche Quadrokopter des Typs „Phantom 4“. Die Beschaffung der größeren Helikopter-Drohnen für die Korvetten der Marine verzögert sich weiter.

In der Fragestunde des Bundestages beauskunftete das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) vergangene Woche den Bestand seiner Drohnenflotte. Demnach betreibt die Bundeswehr 567 Drohnen in verschiedenen Bauweisen, Größen und Gewichtsklassen, weitere Beschaffungen sind geplant. Hierzu gehören beispielsweise die Riesendrohnen „Triton“ oder die (wenn der Kauf klappt) bald auf der israelischen Basis „Tel Nof“ stationierten fünf Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“.
Der Fragesteller Alexander Neu hat diese Woche zur Gewichtsklasse bis fünf Kilogramm nachgehakt, denn nicht alle Angaben des BMVg waren präzise. So hatte der Staatssekretär Ralf Brauksiepe von „zehn Gesamtsysteme(n)“ der Nano-Drohne Black Hornet und „sechs Gesamtsysteme(n)“ für die „Sofortinitiative Seegestützte Aufklärung aus der Luft“ gesprochen. Ein solches Gesamtsystem besteht jedoch mitunter aus mehreren Drohnen samt Stationen zur Steuerung und zum Empfang der Daten.
Zwei Drohnen pro Gesamtsystem
Laut Braukspiepe enthält das System „PD-100 Black Hornet Personal Reconnaissance System“ „zwei Luftsegmente“, also jeweils zwei Nano-Drohnen. Hinzu kommen eine Basisstation, ein Steuergerät und ein Display. Das Mini-Fluggerät wiegt gerade einmal 18 Gramm, der Rotordurchmesser beträgt 120 Millimeter. Dennoch wird die maximale Flugzeit mit 25 Minuten angegeben. Das Dröhnchen mit einer Aufklärungsreichweite bis zu 500 Metern soll vom Heer beschafft werden, die SoldatInnen wollen damit die Fähigkeit zur „personengebundenen, geräuscharmen und verdeckten Aufklärung im Ortsbereich“ verbessern. Ab Ende diesen Jahres soll die „Black Hornet“ einsatzbereit sein.
Für einen ähnlichen Zweck hatte die Bundeswehr zuvor an schlangenförmigen Landrobotern auf Basis von Mikrohydraulik geforscht. Ein Drohnenwurm aus mehrgliedrigen Zellen, die mit unterschiedlich geladenen (sogenannten elektrorheologischen) Flüssigkeiten gefüllt sind, sollte Gebäude auskundschaften und dabei auch Treppen steigen können. Die Universität bewarb die Würmer als Mittel gegen „Guerillas, Rebellen, Partisanen und Terroristen“.
„Phantom 4“ für die seegestützte Aufklärung
Für die Marine sollen außerdem noch in diesem Jahr handelsübliche Drohnen des Typs „Phantom 4“ beschafft werden. Das Projekt firmiert unter dem Titel „Seegestützte Aufklärung aus der Luft“. Zu jeder Drohne gehört eine Basisstation mit Steuergerät und ein Display. Auch die „Phantom“ hat eine maximale Flugzeit von etwas mehr als 25 Minuten, die maximale Reichweite beträgt 3,5 Kilometer. Das Verteidigungsministerium nennt die „Phantom“ ein „fliegendes Auge“, das vor dem Betreten eines Schiffes durch die Marine einen Aufklärungsflug unternimmt. In der Antwort auf die mündliche Frage von Alexander Neu wird das Entern der Schiffe als „friendly approach“ bezeichnet.
Schließlich erklärt sich das Verteidigungsministerium erneut zur Beschaffung sogenannter Drehflügler-Drohnen für die Korvetten der Marine („Befähigung zur automatischen luftgestützten Aufklärung für Korvetten K-130“). Ursprünglich war der Zuschlag für die senkrecht startenden Drohnen „Camcopter“ des österreichischen Herstellers Schiebel geplant, ab 2020 sollten die unbemannten Hubschrauber startklar sein. Das Verfahren ist mittlerweile auf 2023 vertagt. Zunächst soll eine „Ausschreibung im Wettbewerb“ vorgenommen werden, denn mittlerweile stehe der Marine „mehr als ein marktverfügbares Drehflügler-System“ zur Auswahl.

http://ift.tt/2cOIDA0

Videoquelle: RT Deutsch

via https://youtu.be/9KhQ4JNkQHc



from WordPress http://ift.tt/2n0gzxs
via IFTTT

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen