Aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Da ich beim Thema Enteignung öfters mit Argumentlosen Kritikern diskutiere, die zwar darauf bestehen dass sie Recht haben aber zu faul sind sich selbst zu informieren, habe ich mir mal die Charta der Grundrechte in der Europäischen Union heruntergeladen und die entsprechenden Textstellen farbig markiert. Wie hier im Screenshot zu sehen. Der Link zum Dokument ist beigefügt für alle die es selbst überprüfen wollen
Grundsätzlich gilt: “EU Recht steht über nationalem Recht.“ Ausnahmslos und eben auch über den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten.
Ich empfehle Haus- und Grundbesitzern sich über den Unterschied zwischen einen Grundbucheintrag und dem Eintrag im Katasteramt zu informieren
z.B. hier…
http://ift.tt/2x2w7Yc
Da läuft es ähnlich wie bei den KFZs. Der eingetragene Fahrzeughalter ist noch lange nicht der Besitzer. Auch wenn es längst abbezahlt ist
Download unter: http://ift.tt/2adi3RX
Gesetzblatt zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen
Dieses Bild zeigt das Gesetzblatt zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen. Vor allem Haus- und Grundbesitzer sollten sich die Zeit nehmen den dazugehörigen Text vom Presselügenclub durchlesen
Enteignungen – Gesetz zur flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen
Mittwoch, 7. Oktober 2015
Staat schafft Privatbesitz de facto abSie haben noch einen recht großen Garten und nutzen diesen nicht vollständig selbst? Sie haben ungenutzte Räume oder gar freie Etagen in ihrem Eigenheim, z.B. weil die Kinder schon ausgezogen sind?
VORSICHT!!! SAGEN SIE DAS BLOSS NIEMANDEM!!!
Denn sonst werden Sie ganz schnell ein Opfer neuester staatlicher Zwangsmaßnahmen zur Unterbringung fremder Asylantenhorden (BRD-Neusprech „Flüchtlinge“).
In Hamburg hat der Senat am 02.10.2015 das „Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen“ beschlossen. Schon die Bezeichnung ist bewusst irreführend, denn diese „Einrichtungen“ sind nicht etwa Asylantenheime, sondern IHRE Wohnung, IHRE Gewerbeimmobilie und IHR Grundstück!
Gesetz vom 02.10.2015 in Hamburg
SIE können jederzeit für unbestimmte Zeit genötigt werden, fremde Horden in ihren eigenen vier Wänden und auf Ihrem eigenen Grundstück zu erdulden. Dazu wurde das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch § 14a – „Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teile davon zur Flüchtlingsunterbringung“ – ergänzt.Angeblich sei die Sicherstellung zwar nur dann zulässig, wenn Grundstück, Gebäude oder TEILE davon „ungenutzt“ seien, aber hier hat der Gesetzgeber schon gleich einen Fallstrick ausgelegt, denn: Als „ungenutzt“ gilt es auch dann, wenn die Behörde der Meinung ist, dass eine Scheinnutzung vorliegt, um die Sicherstellung zu verhindern. Ob eine solche Scheinnutzung vorliegt, entscheidet die Behörde ganz willkürlich nach eigenem Gusto. Wie in einer Bananenrepublik.
Da der Staat diese Zwangsmaßnahme ganz raffiniert in das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung integriert hat, können die zuständigen Behörden praktisch machen, was sie wollen. Ihre Widersprüche und Klagen dagegen haben keine aufschiebende Wirkung! Sie können nicht wirksam verhindern, dass sich fremde Horden auf Ihrem privaten Besitz breitmachen. Sollten Sie irgendwann mal vor einem Gericht Recht bekommen – was unwahrscheinlich ist – dann ist es längst zu spät.
Diese Zwangsmethode kommt einer Abschaffung des Privatbesitzes gleich, denn wer auch nur ein kleines bisschen mehr Grund oder Raum besitzt, als er selbst unbedingt braucht, wird einfach enteignet. Zwar angeblich nur befristet, aber Sie wissen ja selbst, wie schnell solche Fristen und Gesetze geändert bzw. verlängert werden können. Geben Sie also nichts auf die Behauptung, dass der § 14a in Hamburg automatisch am 31. März 2017 außer Kraft tritt. Es ist nur eine Schutzbehauptung, um nicht noch mehr Unruhe beim Bürger zu verursachen.
Haben Sie in den etablierten Medien etwas von diesen Zwangsmaßnahmen gehört? Wurden Sie dort ausführlich informiert und gewarnt, was auf Sie zukommen kann? Wohl kaum, denn dann würde sich die Wut vieler Bürger über die Asylantenflut noch weiter steigern und das wäre nicht im Interesse der Machteliten, deren Helfershelfer die Leitmedien nun mal sind.
In welchem Zustand sich Ihr beschlagnahmter Privatbesitz befinden wird, wenn die fremden Horden eines Tages weitergezogen sind, das können Sie sich bestimmt an fünf Fingern ausrechnen. Es gibt bereits genügend glaubhaft belegte Erfahrungen damit, dass diese fremden Horden nicht viel mit unserer Zivilisation und Kultur anfangen können. Schon nach kurzer Zeit machen sich Dreck, Zerstörung, Verwüstung und schlimme unhygienische Zustände breit. Aber glauben Sie nicht, dass die Stadt Ihnen das einfach so bezahlt und ersetzt. Das geschieht – wenn überhaupt – nur auf Antrag. Die Kosten für die Handwerker oder Kammerjäger, die Sie rufen müssen, um wenigstens noch den Rest Ihres Besitzes zu retten, werden Sie schön selbst bezahlen dürfen.
Es drängt sich ja irgendwie der Verdacht auf, dass der Staat hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen möchte. Möglicherweise kommen die Asylanten ganz gelegen, um etwas durchzusetzen, was schon lange geplant war. Denn diese Form der Zwangsbeschlagnahme von Privatbesitz ist zweifellos einer der feuchtesten Träume der Machtelite in unserem Land. Natürlich nur, solange sie die Macht besitzen, solche Maßnahmen gegen das normale Volk zu richten und sich selbst dabei schadlos zu halten.
In Kreisen der Machtelite wird fraglos die Auffassung vertreten, dass viel zu viele gewöhnliche Bürger aus dem Volk in den letzten Jahrzehnten des Wohlstandes sich zu viel privaten Besitz geschaffen haben. Der kann mit solchen Zwangsbeschlagnahmungen – die wahrscheinlich nur der Anfang sind – längerfristig wieder entrissen werden. Am Ende wird wirklich unverletzlicher Privatbesitz wieder ein ausschließliches Privileg der Mächtigen sein – wie einst im Mittelalter.
- 10.
“Kündigung wegen Flüchtlingen: Mieter in Nieheim (NRW) müssen wegen Eigenbedarf ausziehen – Immobilien | STERN.deNicht nur Großstädte wie München, sondern auch viele kleine Kommunen sind mit der Unterbringung von Flüchtlingen überfordert. Oft haben die Gemeinden nur wenige Tage, im Extremfall Stunden, Zeit dafür, die Unterbringung ganzer Familien zu organisieren. Das 6400-Einwohner-Städtchen Nieheim in Nordrhein-Westfalen ist deshalb einen umstrittenen Schritt gegangen: Mietern von städtischen Wohnungen wurde gekündigt, damit Flüchtlinge einziehen können.“
Willkommen in der Realität
Das gemeinsame Neuansiedlungsprogramm der EU
Fazit
Alternativen
from WordPress http://ift.tt/2x2apDE
via IFTTT
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen