Donnerstag, 31. August 2017

Der IGH Internationale Gerichtshof in den Haag bestätigt Simulation der BRD als Staatsgebilde

Der IGH (Internationale Gerichtshof) bestätigt Simulation der BRD als Staatsgebilde:
In Minute 2′ 27“ Sekunden:
„Dies beweist implizit – nun endlich auch durch Den Haag – , dass die Bundesrepublik in Deutschland , d .h. die Treuhandsverwaltung der Alliierten, die sich nach Haager Landkriegsordnung für das deutsche Reich zuständig sieht und als Staatssimulation Immunität „genießt“, kein souveräner Rechtsnachfolger des Staates Deutsches Reich, geschweige denn den des Dritten Reiches, ist und sein kann, welchen ein anderer Staat wegen Menschenrechtsverletzung auf internationaler Ebene verklagen könnte.
Das deutsche Reich wäre der Rechtsstaat, den Italien in diesem Fall hätte verklagen müssen; doch das Deutsche Reich ist, solange es keinen Friedensvertrag mit den Alliierten gibt, handlungsunfähig!“
IGH: http://ift.tt/2eIixiL
Dank an Andreas Boddin für den Text
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Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“
Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
http://ift.tt/1RW97tF
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Souveränität
Ein Staat ist souverän (im herkömmlichen Sinn), wenn er völlig unabhängig
von anderenMächtenüber die höchste Entscheidungs – und Herrschaftsgewalt
in seinem Territorium verfügt. Dazu gehört das Recht, die Gesellschafts- und Staatsordnung,
das Verfassungs – und Rechtssystem frei und unabhängig zu gestalten und die Richtlinien
der Innen – und Außenpolitik selbst zu bestimmen.
In der Demokratie wird Staatsgewalt im Innern durch die Volkssouveränität
(Zustimmung zur Verfassung, Wahl der Legislative) legitimiert und begrenzt.
Nach außen schließt Souveränität jede Fremdherrschaft und jede Einmischung
in innereAngelegenheiten aus. Im heutigen Völkerrecht wird statt Souveränität
der Begriff Völkerrechtssubjekt verwendet, weil viele völkerrechtlich geregelten
Beziehungen zwischenStaaten deren Souveränität einschränken
.
(Siehe auch Zusatzthema zu Modul 10: Die Bedeutung der Souveränität für Nationalstaaten)
http://ift.tt/2nnXdn9

via https://youtu.be/Ksp8zv2gB2w




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