Freitag, 11. November 2016

Unfassbar: Flüchtlinge erhalten das dreifache Einkommen eines deutschen Hartz-IV-Empfängers

Unfassbar: Flüchtlinge erhalten das dreifache Einkommen eines deutschen Hartz-IV-Empfängers 1.000,- Euro Kindergeld für alle Kinder und Jugendlichen http://ift.tt/2g4eMWQ Erhöhung des Kindergeldes von 190,- Euro auf 1.000,- Euro. Gleichzeitig Streichung von finanziellen Verpflichtungen von Eltern wie z.B. Alimentzahlungen. Gleiche Freiheiten und finanzielle Zuwendungen für deutsche Kinder wie das bei Asyl-Kindern üblich ist. VIDEO auf http://ift.tt/2fgaSXc oder YouTube: youtu.be/IO66UiBGq4Q Begründung: Aus zwei Bescheiden für Asylfamilien und einer Berechnung eines Finanzwirtes geht hervor, dass Asyl-Kinder über 1.000,- Euro pro Monat an Zuwendungen erhalten, z.B. bei 5 Kindern über 5.000,- Euro monatlich. Daher: Gleichberechtigung von einheimischen deutschen Kindern mit Asyl-Kindern: 1.000,- pro Monat für alle Kinder oder Jugendlichen! Das Grundgesetz mit Artikel 3 sichert Gleichbehandlung zu, also auch finanzielle Gleichbehandlung. VIDEO auf http://ift.tt/2fgaSXc oder YouTube: youtu.be/IO66UiBGq4Q Unbegleitete jugendliche Asylanten erhalten Förderungen von 5.000,- bis 10.000,- Euro monatlich, was ist die Erziehung deutscher Jugendlicher wert? Nur 190,- Euro? youtu.be/7iBlTJr_SXM Kritik/ Contra: "Wandert das Geld in Alkohol, Zigaretten, Luxusartikel (Sportwagen)?" - Antwort: das Geld sollte nur elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Alle Abbuchung werden auf sinnvoll für das Wohl von Kind und Familie (automatisch) geprüft und ebenso die Verhältnismässigkeit. z.B. Ein Familien-Neuwagen alle 2 Jahre ist sicherlich nicht verhältnismäßig, Alkohol, Zigaretten, stark zuckerhaltige / saure Getränke wie CocaCola auch. Das muss vom sonstigen Einkommen der Eltern gezahlt werden. Kritik/ Contra: Fangen dann Mädchen mit 15 Jahren an Familie zu gründen, weil 4 Kinder = 4.000 Euro monatlich zum Leben reicht und Schule/ Bildung wird missachtet? - Antwort: 1.000 Euro sollte es nur geben, wenn zumindest eine anerkannte Ausbildung (z.B. Verkäuferin = Fachkraft Einzelhandel, ...) abgeschlossen wurde und 3 Jahre darin gearbeitet wurde, Ausbildung und Arbeiten wird nur in einem Familien-/Clan-fremden Betrieb angerechnet. Quellen: Alle Dokumente, Links auf Zeitungsberichte, etc. stehen auf der Webseite http://ift.tt/2fgaSXc zur Verfügung. Hier die wichtigsten extra: Bescheid1: http://ift.tt/2g4byTd Bescheid2: http://ift.tt/2eLQsUS Finanzwirt Königstein: http://ift.tt/2g44whl Im Video sind stets alle Quellen mit Datum und Herkunft gut sichtbar, teilweise mit URL. Wenn Stichworte und der Name des Online-Portales in Suchmaschinen eingegeben werden, wird der auszugsweise gezeigte Artikel gefunden. http://ift.tt/2g4eMWQ

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